Zuletzt überprüft : 05/03/2018
Führerscheinerwerb in der EU – Belgien
EU-Führerscheine – Voraussetzungen
Fahrerschulung und Fahrprüfung
Um einen Führerschein der Klasse B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE zu erhalten,
- brauchen Sie sich nicht bei einer zugelassenen Fahrschule einzuschreiben, aber
- Sie müssen eine theoretische Prüfung sowie eine von der GOCAfr organisierte praktische Fahrprüfung bestehen.
Für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse AM müssen Sie
- bei einer zugelassenen Fahrschule eine mindestens 4-stündige praktische Ausbildung absolvieren und
- eine theoretische Prüfung sowie eine von der GOCAfr organisierte praktische Fahrprüfung bestehen.
Für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse A1, A2 oder A müssen Sie
- bei einer zugelassenen Fahrschule eine mindestens 9-stündige praktische Ausbildung absolvieren und
- eine theoretische Prüfung sowie eine von der GOCAfr organisierte praktische Fahrprüfung bestehen.
Mindestalter
Mindestalter für den Erhalt eines Führerscheins:
Klasse A1 (bis 125 cm3) | 18 Jahre |
Klasse A2 (bis 35 kW) | 20 Jahre |
Klasse A (über 35 kW) | 24 Jahre |
Klasse B (Personenautos) | 18 Jahre |
Fahrtüchtigkeit
Wenn Sie einen EU-Führerschein erneuern lassen möchten, brauchen Sie sich keiner ärztlichen Prüfung zu unterziehen.