Last checked: 23-11-2022

Luxemburg - Reisen in Zeiten von Corona und nationale Gesundheitsvorschriften, digitales COVID-Zertifikat der EU

Die Informationen auf dieser Seite stammen von Reopen.eu – informieren Sie sich dort über aktuelle Entwicklungen.

Diese Seite wurde maschinell übersetzt. Für den Originaltext wählen Sie Englisch.

Um während der Corona-Pandemie ein sicheres Reisen zu gewährleisten, haben sich die EU-Länder auf einen koordinierten Ansatz bei Einschränkungen des freien Verkehrs geeinigt. In den EU-Vorschriften wird nun der gültige Status im digitalen COVID-Zertifikat der EU berücksichtigt.

Informationen über Reise- und Gesundheitsmaßnahmen in der EU sind online verfügbar. Sie bieten Reisenden aktuelle Informationen über etwaige besondere Vorschriften sowie Daten über Infektionsraten.

Informieren Sie sich über etwaige spezifische Maßnahmen bei Reisen nach Luxemburg.

Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Schengen-Land?

In Luxemburg wurden die COVID-19-Reisebeschränkungen aufgehoben. Reisende müssen keine Impfung, Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis nachweisen.

Erfahren Sie mehr:

Luxemburg – Coronavirus


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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.

Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.

Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte

Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land von außerhalb eines EU-Mitgliedstaats oder eines assoziierten Schengen-Landes?

In Luxemburg wurden die COVID-19-Reisebeschränkungen aufgehoben. Reisende mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union oder des Schengen-Raums können erneut einreisen, ohne eine Reisebefreiung beantragen zu müssen – nicht unbedingt notwendige Reisen aus touristischen oder anderen Gründen sind zulässig. Sie müssen keinen Nachweis für die Impfung, die Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis erbringen. Die üblichen Einreisevoraussetzungen gelten weiterhin.

 

Erfahren Sie mehr:

Luxemburg – Coronavirus


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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.

Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.

Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte

Darf ich durch dieses Land reisen?

Der Transit durch den Flughafen Luxemburg ist für alle Nationalitäten erlaubt. Es gelten die üblichen Versandregeln.

Nationale Gesundheitsmaßnahmen

In Luxemburg ist der Nachweis der vollständigen Impfung, der Genesung von COVID-19 oder eines negativen Testergebnisses für den Zugang zu öffentlichen Räumen nicht erforderlich.

 

Erfahren Sie mehr:

Luxemburg – Coronavirus-
Sanitärmaßnahmen

Muss in der Öffentlichkeit eine Maske getragen werden?

Das Tragen einer Gesichtsmaske ist in Krankenhäusern, Altenheimen und anderen Pflegeeinrichtungen obligatorisch.

Ausnahmen:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Personen mit Behinderung oder Pathologie mit ärztlichem Attest.

Müssen Abstände eingehalten werden?

Körperliche Distanzierung gilt auch in bestimmten Fällen – in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und Wohneinrichtungen für ältere Menschen.

Sicherheitsmaßnahmen für den öffentlichen Verkehr

Gesichtsmasken sind nicht mehr obligatorisch.

Karanténa

Isolation

Isolation gilt für Menschen, die mit COVID-19 infiziert sind.

Im Falle der Isolierung kann der übliche Zeitraum von 7 Tagen verkürzt werden, wenn die infizierte Person zwei Antigen-Schnelltests mit SARS-CoV-2 innerhalb von 24 Stunden nacheinander mit negativen Ergebnissen durchführt. Die Isolationsregeln gelten für alle Personen, unabhängig von ihrem Impfstatus.

 

Quarantäne

Quarantäne gilt für Personen, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Die Direktion Gesundheit empfiehlt, 7 Tage nach dem Kontakt Folgendes zu tun:

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit schutzbedürftigen Menschen.
  • Begrenzen Sie Ihre Kontakte (Vermeiden Sie Partys und Versammlungen).
  • Tragen Sie während dieser Zeit eine Maske, wenn möglich eine FFP2-Maske.
  • Testen Sie sich regelmäßig. Wir empfehlen Ihnen, 5 Tage nach dem letzten Hochrisikokontakt einen schnellen Antigen-Selbsttest durchzuführen.

 

Erfahren Sie mehr:

Isolation und Quarantäne

Testprüfungen

Digitale COVID-Zertifikate der EU

Informationen über in Luxemburg ausgestellte digitale COVID-Zertifikate der EU

 

In Luxemburg ist der Nachweis der vollständigen Impfung, der Genesung von COVID-19 oder eines negativen Testergebnisses für den Zugang zu öffentlichen Räumen nicht erforderlich. Es ist jedoch obligatorisch für Krankenhäuser, Seniorenheime und andere Pflegeeinrichtungen.

 

Zur Gültigkeit des digitalen COVID-Zertifikats der EU (EUDCC) ist Folgendes zu beachten:

  • Der Impfschein ist 270 Tage nach der letzten Dosis (vollständige Impfung) oder für unbegrenzte Zeit bei einer Boosterdosis gültig.

Akzeptierte Impfstoffe: BioNTech Pfizer/Comirnaty, Moderna/Spikevax, AstraZeneca/Vaxzevria, Jcovden (Janssen), Covishield (Serum Institute of India Pvt. Ltd (SII)), R-Covi (R-Pharm), Covid-19-Impfstoff (rekombinant) (FIOCRUZ).

  • Die Wiedereinziehungsbescheinigung ist zwischen dem 11. und dem 180. Tag nach dem Datum des Ergebnisses des positiven PCR-Tests gültig.
  • Ein negatives COVID-19-Testzertifikat ist für 48 Stunden (PCR-Test) oder 24 Stunden (zertifizierter Antigen-Schnelltest) gültig.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nationalen Gesundheitsmaßnahmen.

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Das „Digitale COVID-Zertifikat der EU“ (EUDCC) ist ein digitaler Nachweis, der in allen EU-Ländern gültig ist, dass eine Person entweder gegen COVID-19 geimpft wurde, sich von COVID-19 erholt hat oder ein negatives Testergebnis erhalten hat. Für die Ausstellung der Bescheinigung sind dienationalen Behörden zuständig.

Erfahren Sie mehr:
EUDCC – Fragen und Antworten
EUDCC – Factsheet

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