Als EU-Bürger/in dürfen Sie bei der Europawahl wählen und sich zur Wahl stellen.
Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. Jedes EU-Land legt für sich fest, an welchen Tagen in diesem Zeitraum die Wahl dort stattfindet. Auch die Fristen für die Eintragung ins Wählerverzeichnis legen die Länder selbst fest.
Warnhinweis
Haftungsausschluss: Die nachstehenden Fristen gelten nur für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen EU-Land leben. Gegebenenfalls gelten besondere Bedingungen (zum Beispiel für Briefwahl, Online-Registrierung, Wahl über Bevollmächtigte oder beim Konsulat). Klicken Sie auf den Ländernamen, dann erhalten Sie genauere Informationen. Ist keine Frist genannt, haben die Behörden noch kein Datum angegeben.Eintragungsfristen
Ich lebe in ... | ... und möchte Kandidierende aus diesem Land wählen | ... und möchte Kandidierende aus meinem Land wählen | Wahltermin |
Österreich | — | — | 9. Juni |
Belgien | 31. März | 29. Februar | 9. Juni |
Bulgarien bg en | 40 Tage vorher | 25 Tage vorher | — |
Zypern el en | 2. April | 2. April | 9. Juni |
Tschechien cs en | 40 Tage vorher | Wahl aus dem Ausland nicht möglich | 7. Juni |
Deutschland | Automatisch | 21 Tage vorher | 9. Juni |
Dänemark da en | 5 Wochen vorher | 15 Tage vorher | 9. Juni |
Estland en et | 10. Mai | Automatisch | 9. Juni |
Griechenland el en | — | 29. April | 9. Juni |
Spanien en es | 30. Januar | 25 Tage vorher | 9. Juni |
Finnland en fi sv | 21. März | Automatisch | 9. Juni |
Frankreich en fr | 3. Mai | 3. Mai | 9. Juni |
Kroatien en hr | 30 Tage vorher | 10 Tage vorher | 9. Juni |
Ungarn en hu | 24. Mai | 31. Mai | 9. Juni |
Irland en ga | 15 Tage vorher | Wahl aus dem Ausland nicht möglich | 7. Juni |
Italien en it | 90 Tage vorher | Automatisch | 8.-9. Juni |
Litauen en lt | 1. Mai | — | 9. Juni |
Luxemburg | 55 Tage vorher | 40 Tage vorher | 9. Juni |
Lettland en lv | 30 Tage vorher | Automatisch | 8. Juni |
Malta en | — | Wahl aus dem Ausland nicht möglich | 8. Juni |
Niederlande en nl | 23. April | 5 Tage vorher | 6. Juni |
Polen en | 3 Tage vorher | 3 Tage vorher | — |
Portugal en | 3 Tage vorher | 3 Tage vorher | — |
Rumänien en ro | 60 Tage vorher | — | 9. Juni |
Schweden en sv | 30 Tage vorher | — | 9. Juni |
Slowenien en sl | 15 Tage vorher | — | 9. Juni |
Slowakei en sk | 40 Tage vorher | Wahl aus dem Ausland nicht möglich | 8. Juni |
Genauere Informationen erhalten Sie bei den Behörden des jeweiligen Landes.
Wählen Sie ein Land aus
- Belgienen
- Bulgarienen
- Dänemarken
- Deutschland
- Estlanden
- Finnlandensv
- Frankreichfr
- Griechenlanden
- Irlanden
- Italienen
- Kroatienen
- Lettlanden
- Litauenen
- Luxemburgen
- Maltaen
- Niederlandeen
- Österreichen
- Polenen
- Portugalen
- Rumänienen
- Schwedenenfi
- Slowakeien
- Slowenienen
- Spanienen
- Tschechienen
- Ungarnen
- Zypernen
Aktives Wahlrecht
Wenn Sie in Ihrem Heimatland leben, können Sie nur Kandidatinnen und Kandidaten wählen, die sich dort zur Wahl stellen. Wenn Sie in einem anderen EU-Land gemeldet sind und dort leben, können Sie
- Kandidierende wählen, die sich in Ihrem Heimatland zur Wahl stellen, oder
- Kandidierende wählen, die sich in Ihrem Gastland zur Wahl stellen.
Warnhinweis
Bei der Europawahl können Sie nur einmal wählen.
Voraussetzungen für die Wahlteilnahme in Ihrem Gastland
Möglicherweise müssen Sie sich für die Europawahl bei den Behörden Ihres Gastlandes ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. In einigen EU-Ländern werden Sie automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, sobald Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Sollte das jedoch nicht der Fall sein, und Sie müssen sich eintragen lassen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den dafür geltenden Fristen, da diese von Land zu Land unterschiedlich sind.
Kandidierende wählen, die sich in Ihrem Heimatland zur Wahl stellen
Die Möglichkeiten für im Ausland lebende Wählende unterscheiden sich von EU-Land zu EU-Land. Je nach Herkunftsland werden Sie dort:
- weiterhin als wahlberechtigt geführt;
- in einem gesonderten Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Staatsangehörige geführt oder
- aus dem Wählerverzeichnis gelöscht, nachdem Sie eine bestimmte Zeit im Ausland gelebt haben.
Wenn Sie im Ausland leben und Kandidierende in Ihrem Heimatland wählen möchten, erfahren Sie beim Konsulat oder bei der Botschaft vor Ort, welche Bedingungen gelten. Liste der Konsulate und Botschaften.
Warnhinweis
Wenn Sie nicht mehr in Ihrem Heimatland leben, können Sie dort möglicherweise nicht mehr an der Europawahl teilnehmen. Informieren Sie sich über die Vorschriften in Ihrem Land.
Kandidierende wählen, die sich in Ihrem Gastland zur Wahl stellen
Als EU-Bürger/in können Sie unter denselben Voraussetzungen wie Staatsangehörige Ihres Gastlandes wählen. Wenn dessen Staatsangehörige eine bestimmte Zeit dort gewohnt haben müssen, um wählen zu dürfen, so gilt diese Voraussetzung auch für Sie. Sie müssen unter Umständen nachweisen, dass Sie keinen Eintrag im Strafregister haben (z. B. mit einem polizeilichen Führungszeugnis).
Die Zeiträume, die Sie in anderen EU-Ländern als Ihrem Heimatland gelebt haben, sollten dabei jedoch berücksichtigt werden.
Wahlpflicht
Wenn die Teilnahme an Europawahlen in Ihrem Gastland Pflicht ist und Sie nach Ihrer Anmeldung ins Wählerverzeichnis dieses Landes eingetragen wurden, sind Sie verpflichtet zu wählen – genau wie die Staatsangehörigen des Gastlandes. Informieren Sie sich über die Vorschriften in dem Land, in dem Sie wählen möchten.
Wählen von außerhalb der EU
Wenn Sie außerhalb der EU leben, können Sie in der Regel in der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes wählen gehen. Einige Länder erlauben ihren Staatsangehörigen jedoch nicht, von außerhalb des Heimatlandes zu wählen.
Passives Wahlrecht
Wenn Sie sich bei den Europawahlen selbst zur Wahl stellen, müssen Sie erklären, dass Ihnen das passive Wahlrecht nicht aberkannt wurde und dass Sie in keinem anderen EU-Land kandidieren. Sie müssen unter Umständen nachweisen, dass Sie keinen Eintrag im Strafregister haben (z. B. mit einem polizeilichen Führungszeugnis). Wenn Sie sich dafür entscheiden, in Ihrem Gastland zu wählen oder zu kandidieren, können Sie dasselbe nicht in Ihrem Heimatland tun.
Warnhinweis
Sie können bei den Europawahlen nur in einem Land kandidieren.
Voraussetzungen für eine Kandidatur
Als EU-Bürger/in können Sie unter denselben Voraussetzungen wie Staatsangehörige Ihres Gastlandes kandidieren. Wenn dessen Staatsangehörige eine bestimmte Zeit dort gewohnt haben müssen, um bei Europawahlen kandidieren zu dürfen, so gilt diese Voraussetzung auch für Sie.
Die Zeiträume, die Sie in anderen EU-Ländern als Ihrem Heimatland gelebt haben, sollten dabei jedoch berücksichtigt werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Behörden des jeweiligen Landes.
Wählen Sie ein Land aus
Auf der Website des Europäischen Parlaments zu den Europawahlen können Sie sich umfassend informieren und nachschauen, wer in den einzelnen Ländern für welche politische Partei kandidiert.