Familienleistungen

Welches EU- Land für Ihre Sozialversicherung einschließlich der Familienleistungen (Kindergeld, Erziehungsgeld usw.) zuständig ist, hängt von Ihrem wirtschaftlichen Status und Ihrem Wohnort und nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.

Die nationalen Gesetze legen fest, unter welchen Voraussetzungen Eltern Familienbeihilfen erhalten. In der Regel haben Eltern Anspruch auf Leistungen in einem EU-Land,

  • wenn Sie dort arbeiten,
  • wenn Sie eine staatliche Rente nach dem System der sozialen Sicherheit dieses Landes beziehen (z. B. Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrente)
  • oder einfach, wenn sie dort leben.

Beachten Sie, dass die Familienleistungen in den einzelnen Ländern Europas sehr unterschiedlich sind.

Ihre ganze Familie lebt in ein- und demselben Land

Wenn Sie sich mit all Ihren Familienangehörigen in einem anderen EU-Land niederlassen und daraufhin nur dessen Sozialversicherungssystem angeschlossen werden, unterliegen Sie hinsichtlich der Familienleistungen den Regelungen Ihres Gastlandes.

Wenn Sie jedoch kurzzeitig (weniger als zwei Jahre) ins Ausland entsandt werden und weiterhin durch das Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes abgedeckt sind, bleibt Ihr Heimatland auch für die Zahlung Ihrer Familienleistungen zuständig.

Sie und Ihre Familienangehörigen leben in verschiedenen Ländern

Wenn Familienangehörige von Ihnen nicht in dem Land leben, in dem Sie versichert sind, haben Sie möglicherweise in mehreren Ländern Anspruch auf Familienleistungen.

Die zuständigen nationalen Behörden verschaffen sich dann einen Überblick über die Situation beider Elternteile und entscheiden, welches Land für die Erbringung der Leistungen hauptverantwortlich ist. Diese Entscheidung wird anhand der „Prioritätsregeln" getroffen.

Prioritätsregeln

  • Im Allgemeinen ist zunächst das Land für die Erbringung der Leistungen verantwortlich, in dem die Ansprüche Ihrer Familienangehörigen auf Erwerbstätigkeit beruhen (Sie oder Ihr Ehepartner sind abhängig beschäftigt oder selbständig tätig).
  • Wenn Ihr Anspruch in beiden Ländern auf Erwerbstätigkeit beruht (Arbeitsverhältnis oder selbständige Tätigkeit), ist das Land verantwortlich, in dem Ihre Kinder leben, wenn ein Elternteil dort arbeitet. Andernfalls ist es das Land, in dem die höchsten Leistungen gezahlt wurden.
  • Wenn Ihr Anspruch in beiden Ländern auf einer Rente beruht, ist das Land verantwortlich, in dem Ihre Kinder leben, wenn dieses Land eine der Renten zahlt. Andernfalls ist es das Land, in dem Sie am längsten versichert oder wohnhaft waren.
  • Wenn ihr Anspruch darauf beruht, dass Sie in beiden Ländern einen Wohnsitz haben, ist das Land, in dem Ihre Kinder leben, primär zuständig.

Ergänzungsleistungen

Erweisen sich die Familienleistungen des „primär" zuständigen Landes als niedriger als jene, auf die Sie im „sekundär" zuständigen Land Anspruch hätten, erbringt das sekundär zuständige Land eine Ergänzungsleistung, die der Differenz zwischen den beiden Leistungen entspricht. So sind Sie sicher, dass Sie die höchstmöglichen Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Geschiedene Eltern

Wenn Sie geschieden sind und Ihr früherer Partner Familienleistungen bezieht, diese jedoch nicht für Ihr gemeinsames Kind aufwendet, können Sie sich diese Leistungen von der für Familienleistungen zuständigen Behörde des Landes, in dem Ihre Kinder leben, direkt auszahlen lassen, sofern Sie für den Unterhalt der Familie aufkommen.

Wo muss ich Familienleistungen beantragen?

Sie können Familienleistungen in jedem EU-Land beantragen, in dem Sie oder der andere Elternteil Ihrer Kinder anspruchsberechtigt sind. Die Behörde im Land der Antragstellung wird Ihren Antrag an die anderen zuständigen Länder weiterleiten.

Wenn Sie Leistungen in einem Land rechtzeitig beantragen, gilt dies als rechtzeitige Antragstellung in sämtlichen anderen EU-Ländern, in denen Sie anspruchsberechtigt sind. Leistungen, auf die Sie einen Anspruch haben, können Ihnen nicht verweigert werden, weil das Land, bei dem Sie den Antrag gestellt haben, Ihre Unterlagen zu spät an die zuständige Behörde eines anderen Landes weitergeleitet hat.

Warnhinweis

Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die Fristen für die Beantragung von Familienleistungen. Versäumen Sie eine Frist, könnte dies zu einem Verlust Ihres Anspruchs führen.

Die nationalen Behörden sind zur Zusammenarbeit und zum Austausch aller für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Informationen verpflichtet. Zur Beseitigung von Sprachbarrieren verwenden die nationalen Behörden für den Informationsaustausch einheitliche Formulare.

Die Familienleistungen in den einzelnen Ländern Europas sind sehr unterschiedlich.

Den EU-Ländern steht es frei, eigene Regeln für den Anspruch auf Leistungen und Dienste festzulegen. Jedes Land gewährt bestimmte Familienleistungen; deren Höhe und die dafür geltenden Bedingungen sind aber sehr unterschiedlich. In einigen Ländern werden regelmäßige Zahlungen geleistet, während in anderen Ländern anstelle von Zahlungen je nach Familiensituation steuerliche Vergünstigungen zum Tragen kommen.

Um sich vor unliebsamen Überraschungen in Form deutlicher Einbußen bei Ihrem Gesamteinkommen zu schützen, informieren Sie sich rechtzeitig über das Sozialversicherungssystem Ihres Gastlandes.

Nähere Einzelheiten zum Thema Familienleistungen in den verschiedenen Ländern finden Sie hier:

  • Belgienen
  • Bulgarienen
  • Dänemarken
  • Deutschlanden
  • Estlanden
  • Finnlanden
  • Frankreichen
  • Griechenlanden
  • Irlanden
  • Islanden
  • Italienen
  • Kroatienen
  • Lettlanden
  • Liechtensteinen
  • Litauenen
  • Luxemburgen
  • Maltaen
  • Niederlandeen
  • Norwegenen
  • Österreichen
  • Polenen
  • Portugalen
  • Rumänienen
  • Schwedenen
  • Schweizen
  • Slowakeien
  • Slowenienen
  • Spanienen
  • Tschechienen
  • Ungarnen
  • Zypernen

Berater für den europäischen Arbeitsmarkt können in der Regel auch allgemein darüber Auskunft geben, auf welche Familienleistungen Sie in Ihrem neuen Aufenthaltsland Anspruch haben.

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 11/12/2023
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