Mehrwertsteuererstattung online beantragen

Mehrwertsteuererstattung für EU-Unternehmen

Wann können Sie die Erstattung der Mehrwertsteuer beantragen?

Wenn Ihnen bei Geschäftstätigkeiten in einem EU-Land, in dem Sie nicht niedergelassen sind, Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wird, können Sie sich diese unter Umständen von den dortigen Behörden erstatten lassen.

Warnhinweis

In einigen EU-Ländern ist die Mehrwertsteuererstattung bei bestimmten Ausgaben (z. B. Bewirtungskosten, Fahrzeuge, Kraftstoff) nicht möglich.

Vorgehensweise

Ihren Antrag auf MwSt.-Erstattung müssen Sie per Internet über die Finanzbehörden des Landes der Niederlassung Ihres Unternehmens stellen.

Sofern Sie Anspruch auf Erstattung haben, leiten diese Ihre Forderung an die Behörden im anderen Land weiter.

Das Verfahren für die Erstattung der Mehrwertsteuer ist EU-weit einheitlich. In der Zusammenfassung des Mehrwertsteuererstattungsverfahrens en sind die Zuständigkeiten der nationalen Steuerbehörden dargelegt.

Nachfolgend finden Sie für jedes EU-Land eingehendere Erläuterungen des MwSt.-Erstattungsverfahrens für EU-Unternehmen en Als externen Link öffnen :

Nationale Kontaktstellen

Prüfen Sie in jedem Einzelfall auf den Internetseiten der nationalen Finanzbehörden, ob Sie die richtigen Informationen haben.

Zahlungsverzug

Falls ein Land Ihre MwSt. verspätet erstattet, können Sie ggf. auch Zinsen verlangen.

Bei Schwierigkeiten mit Behörden können Sie sich an unsere Unterstützungs- und Beratungsdienste Als externen Link öffnen wenden.

Antragstellung – Kennziffern für Waren/Dienstleistungen

In Ihrem Erstattungsantrag müssen Sie die Art der erworbenen Waren und Dienstleistungen, für die Sie MwSt. entrichtet haben, mit Standard-Kennziffern bezeichnen.

Die Art der erworbenen Gegenstände und Dienstleistungen muss anhand folgender Kennziffern beschrieben werden.

  1. Kraftstoff
  2. Vermietung von Beförderungsmitteln
  3. Ausgaben für Transportmittel
  4. Maut und Straßenbenutzungsgebühren
  5. Fahrtkosten wie Taxikosten und Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  6. Beherbergung
  7. Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
  8. Eintrittsgelder für Messen und Ausstellungen
  9. Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen
  10. Sonstiges.

Einige EU-Länder verlangen außerdem die Angabe zusätzlicher Codes en für die einzelnen Arten von Waren/Dienstleistungen.

Online-Kurs – Beantragung von Mehrwertsteuererstattungen

Auf dem Portal zu Steuern und Zollunion können Sie sich zu einem kostenlosen E-Learning-Kurs über die Beantragung von MwSt.-Erstattungen anmelden. Die Kurse werden von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden organisiert.

Mehrwertsteuererstattung an Nicht-EU-Unternehmen

Wann können Sie die Erstattung der Mehrwertsteuer beantragen?

Falls Ihr Unternehmen nicht in der EU niedergelassen ist und Ihnen Mehrwertsteuer auf Geschäftstätigkeiten in einem EU-Land in Rechnung gestellt wird, in dem sie selbst keine Umsätze mit Waren oder Dienstleistungen erzielten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf MwSt.-Erstattung durch die Behörden dieses Landes. Beispiel: Eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz nimmt an einer Konferenz in Belgien teil. Auf der Hotelrechnung wird ihr Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Vorgehensweise

Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Antrag an die Behörden in dem EU-Land richten, in dem die Mehrwertsteuer anfiel. Einige EU-Mitgliedstaaten werden Ihnen eine Erstattung nur gewähren, wenn Ihr Niederlassungsland im Gegenzug ihren Unternehmen ähnliche Erstattungsregelungen bietet.

Nachfolgend finden Sie für jedes EU-Land eingehendere Erläuterungen des MwSt.-Erstattungsverfahrens für Nicht-EU-Unternehmen en Als externen Link öffnen :

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 27/11/2023
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