Zuletzt überprüft 04/04/2018
Mehrwertsteuer auf Rechnungen
Wenn Sie für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, müssen Sie bei Umsätzen mit anderen Unternehmen in der Regel Mehrwertsteuerrechnungen ausstellen, entweder auf Papier oder in elektronischer Form. Dabei wird die Mehrwertsteuer im Normalfall zum Preis der in Rechnung gestellten Lieferungen oder Leistungen addiert.
Auf allen Rechnungen, die Sie Ihren Kunden ausstellen, müssen Sie neben der Höhe der anfallenden Mehrwertsteuer und anderen Standardangaben Ihre Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer angeben.
- Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungsstellung in der EU
- Vorschriften für die Rechnungsstellung in EU-Ländern
Ausnahmen
Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel.
Erbringen Sie beispielsweise eine Dienstleistung für ein anderes Unternehmen mit Sitz in einem EU-Land, in dem Ihr Unternehmen nicht ansässig ist, dann brauchen Sie die Mehrwertsteuer auf Ihrer Rechnung nicht ausweisen. Dies bedeutet nicht, dass die Dienstleistung nicht der Mehrwertsteuer unterliegt, sondern lediglich, dass Ihr Geschäftspartner die Mehrwertsteuer selbst berechnet und im anderen EU-Land direkt abführt.
Auch bei einer Ausfuhr von Waren in ein Drittland brauchen Sie auf Ihrer Rechnung keine Mehrwertsteuer ausweisen. In solchen Fällen unterliegt der Käufer im Drittland den Einfuhrvorschriften seines Landes.