Erasmus für junge Unternehmer/innen

Jungunternehmer/innen – Wer kann teilnehmen?

Sie haben ein Unternehmen gegründet oder stehen kurz davor? Dann können Sie sich für das Austauschprogramm Erasmus für Jungunternehmer bewerben!

Das teilweise von der EU finanzierte Programm eröffnet Ihnen die Möglichkeit, einige Zeit in einem anderen EU-Land zu arbeiten und von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen. Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Austauschprogramm handelt, und nicht um eine bezahlte Arbeitsstelle.

Teilnahmevoraussetzung ist der Nachweis Ihrer Motivation und festen Absicht zur Unternehmensgründung. Sie müssen eine tragfähige Geschäftsidee und einen realistischen Geschäftsplan präsentieren. Daneben müssen Sie in der Lage sein, die Fördergelder der EU gegebenenfalls mit eigenen Mitteln aufzustocken, um Ihre Reise- und Aufenthaltskosten zu decken.

Sie können sich auch bewerben, wenn Sie bereits ein Unternehmen betreiben, dessen Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet und in den letzten 180 Tagen Ihren ständigen Wohnsitz in einem EU-Land oder einem am COSME en -Programm beteiligten Land gehabt haben.

Dauer

Die Dauer des Aufenthalts beträgt 1 bis 6 Monate. Es ist zwar empfehlenswert, den Austausch nicht zu unterbrechen, Sie können Ihren Aufenthalt jedoch auf mehrere Zeiträume verteilen, solange Sie ihn innerhalb von 12 Monaten nach Programmbeginn abschließen.

Ansprechpartner

In den meisten Ländern bestehen lokale Kontaktstellen (Mittlerorganisationen). Diese begleiten Sie durch die Bewerbung und den Austausch und zahlen Ihnen auch den Zuschuss aus. Falls in Ihrem Land keine Mittlerorganisation besteht, können Sie sich auch an eine Stelle in einem anderen Land wenden.

Finanzielle Unterstützung durch die EU

Sie können für die Dauer Ihrer Teilnahme an dem Programm einen Zuschuss zur Deckung Ihrer Lebenshaltungs- und Reisekosten beantragen. Der ausgezahlte Betrag variiert von Land zu Land.

Zielland Während des Aufenthalts monatlich ausgezahlter Betrag [€]
Dänemark 1100
Irland 1000
Finnland, Schweden 950
Österreich, Frankreich, Island, Italien 900
Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Spanien 830
Zypern, Griechenland, Portugal 780
Türkei 750
Kroatien, Malta, Slowenien 720
Estland, Ungarn 670
Armenien, Tschechien, Lettland, Polen, Slowakei 610
Bulgarien, Nordmazedonien, Litauen, Montenegro, Rumänien, Serbien 560
Albanien, Republik Moldau 530
EU-Regionen in äußerster Randlage, überseeische Länder und Gebiete / Personen mit besonderen Bedürfnissen 1100

Bewerbung

Erforderliche Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Bewerbungsschreiben
  • Geschäftsplan

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden für Jungunternehmer/innen – Anmeldung en

Gastorganisation für Jungunternehmer/-innen

Als erfolgreiche und erfahrene Unternehmer/innen oder Eigentümer/innen eines kleinen Unternehmens können Sie sich als Gastorganisation für Jungunternehmer/innen bewerben. Die Teilnahme am Programm ist mit vielen Vorteilen verbunden:

  • Die Arbeit mit einem motivierten Unternehmensgründer kann Ihr Unternehmen um innovative Perspektiven und neue Kompetenzen und Kenntnisse bereichern.
  • Sie können Einsichten über Auslandsmärkte gewinnen, die Ihnen neue Geschäftsfelder erschließen und zu einer grenzüberschreitenden Ausdehnung ihrer Geschäftstätigkeit führen können.
  • Sie können möglicherweise Ihre Sprachkenntnisse verbessern.

Bewerbung als Gastorganisation

  • Sie können sich per Internet zur Teilnahme anmelden. en

Voraussetzungen der Teilnahme als Gastorganisation

  • Ständiger Wohnsitz in einem EU-Land oder einem anderen am Programm beteiligten Land
  • Lebenslauf (mindestens drei Jahre unternehmerische Erfahrung; Erläuterung Ihrer derzeitigen unternehmerischen Tätigkeit)
  • Belege Ihrer Motivation zur Teilnahme am Programm

Im Leitfaden für Gastorganisationen en erfahren Sie mehr zu Ihrer Rolle als Gastorganisation.

Siehe auch

Für Unternehmen und Unternehmer
Für Verbraucher und Arbeitnehmer

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Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

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Zuletzt überprüft: 08/03/2024
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