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Für faire, effiziente und wachstumsfreundliche Steuern

Die EU ist an der Steuererhebung und der Festsetzung von Steuersätzen nicht direkt beteiligt. Über die Höhe der von den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern gezahlten Steuern entscheiden deren jeweilige nationale Regierungen, die auch beschließen, wofür die eingenommenen Steuergelder ausgegeben werden.

In einigen Bereichen, insbesondere in Bezug auf die Unternehmens- und Verbraucherpolitik, beaufsichtigt die EU jedoch die nationalen Steuervorschriften, um

  • den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital im Binnenmarkt der EU zu gewährleisten,
  • sicherzustellen, dass Unternehmen eines Landes keinen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern in anderen Ländern haben,
  • auszuschließen, dass Steuern die Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen anderer EU-Länder diskriminieren.
  • Zusammenfassungen des EU-Rechts im Steuerbereich

Der Binnenmarkt erlaubt den freien Handel von Gütern und Dienstleistungen innerhalb der EU. Um den Unternehmen den freien Handel zu erleichtern – und um Wettbewerbsverzerrungen zwischen ihnen zu vermeiden – haben die EU-Länder vereinbart, ihre Regelungen für die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen anzugleichen. In bestimmten Bereichen, etwa bei der Mehrwertsteuer (MwSt) oder der Besteuerung von Energieerzeugnissen und Strom sowie den Verbrauchsteuern auf Tabak und Alkohol, bestehen spezifische Vereinbarungen.

Außerdem arbeitet die EU bei der Koordinierung der Wirtschaftspolitik sowie der Körperschaft- und Einkommensteuern mit den EU-Ländern zusammen. Ziel ist es, die Besteuerung fair, effizient und wachstumsfreundlich zu gestalten. Das ist wichtig, um sicherzustellen, dass Klarheit über die von Grenzgängern, Umsiedlern oder grenzübergreifend investierenden Unternehmen gezahlten Steuern besteht. Diese Koordinierung trägt auch dazu bei, Steuerhinterziehung und -vermeidung zu verhindern.