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Menschenrechte und Demokratie

Förderung und Schutz der Menschenrechte

Die Politik und das Handeln der EU im Bereich der Menschenrechte konzentrieren sich auf zwei Kernbereiche: den Schutz der Grundrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger und die Förderung der Menschenrechte weltweit.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert den EU-Bürgerinnen und -Bürgern bestimmte Rechte. Die Charta verankert die für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union verbindlichen Grundrechte. Auch die nationalen Regierungen sind bei der Umsetzung von EU-Recht an die Charta gebunden.

Eine der Grundlagen der Europäischen Union ist das klare Bekenntnis zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weltweit. Deshalb sind Menschenrechte in den Beziehungen der EU zu anderen Ländern und Regionen ein fest verankertes Element.

Mit ihrer Menschenrechtspolitik will die EU insbesondere

  • die Rechte von Frauen, Kindern, Minderheiten und Vertriebenen unterstützen,
  • gegen Todesstrafe, Folter, Menschenhandel und Diskriminierung kämpfen,
  • bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verteidigen,
  • im Rahmen einer umfassenden und aktiven Partnerschaft mit Partnerländern, internationalen und regionalen Organisationen und der Zivilgesellschaft für die Verteidigung der Menschenrechte eintreten,
  • in alle Handels- oder Kooperationsabkommen mit Nicht-EU-Ländern eine Klausel zum Schutz der Menschenrechte aufnehmen.