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Der Gesundheitsschutz ist das Ziel sämtlicher EU-Rechtsvorschriften und ‑Normen in den Bereichen Landwirtschaft, Tierzucht und Lebensmittelerzeugung. Ein umfassendes, EU-weit geltendes Gesetzeswerk erfasst die gesamte Lebensmittelherstellungs- und -verarbeitungskette in der EU sowie ein- und ausgeführte Waren.
Die EU-Länder setzen diese harmonisierten Normen um und nehmen zu deren Durchsetzung Kontrollen vor. Die EU prüft ihrerseits die Anwendung und die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften und Kontrollen. Sie organisiert auch Schulungen für die zuständigen Behörden in der EU und auf internationaler Ebene.
Politik und Maßnahmen der EU im Bereich der Lebensmittelsicherheit konzentrieren sich auf 4 wichtige Bereiche des Schutzes:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erstellt unabhängige Risikobewertungen und wissenschaftliche Gutachten, deren Ergebnisse in die EU-Lebensmittelsicherheitsstandards einfließen.