Zum Hauptinhalt

Entwicklung und Zusammenarbeit

Armutsbekämpfung und Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung

Gemeinsam sind die Institutionen und Mitgliedstaaten der Europäischen Union der weltweit größte Geber im Bereich Entwicklungshilfe und Zusammenarbeit. Die EU erlässt Rechtsvorschriften und trifft politische Maßnahmen zur Förderung der verantwortungsvollen Staatsführung und der menschlichen und wirtschaftlichen Entwicklung, z. B. zur Bekämpfung des Hungers und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen.

Zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung arbeiten die EU-Organe zusammen und stellen Finanzmittel für die Bewältigung der Herausforderungen in Bezug auf die folgenden fünf Aspekte nachhaltiger Entwicklung bereit:

  • Menschen: Beseitigung von Hunger und sämtlicher Formen von Armut sowie Gewährleistung von Würde und Gleichberechtigung
  • Planet: Schutz künftiger Generationen vor Umweltzerstörung und Ressourcenerschöpfung
  • Wohlstand: Sicherstellung erfüllten Lebens in Wohlstand und im Einklang mit der Natur
  • Frieden: Schaffung friedlicher, gerechter und inklusiver Gesellschaften
  • Partnerschaft: Umsetzung der Entwicklungsarbeit durch globale Partnerschaft
  • EU-Maßnahmen nach Sektoren

Die EU arbeitet mit 150 Partnerländern in Afrika, Lateinamerika und der Karibik, Asien und dem Pazifikraum sowie mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen zusammen. Über die Bereitstellung von Finanzhilfen und den Dialog mit Partnerländern hinaus nimmt die EU Untersuchungen und Evaluierungen vor, um sicherzustellen, dass die Hilfe effektiv genutzt wird.