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Das übliche Entscheidungsverfahren ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (früher „Mitentscheidungsverfahren“). Dabei müssen das direkt gewählte Europäische Parlament und der Rat, in dem die Regierungen der 27 EU-Länder vertreten sind, die Rechtsvorschriften der EU gemeinsam verabschieden.
Bevor die Kommission eine neue Maßnahme vorschlägt, bewertet sie die möglichen wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Folgen der Maßnahme. Dies geschieht durch die Erarbeitung einer Folgenabschätzung, in der die positiven und negativen Auswirkungen möglicher politischer Optionen aufgeführt werden.
Die Kommission konsultiert auch interessierte Parteien wie Nichtregierungsorganisationen, lokale Behörden und Vertreter der Industrie und der Zivilgesellschaft. Expertengruppen stehen in fachlichen Fragen beratend zur Seite. So stellt die Kommission sicher, dass die Rechtsetzungsvorschläge den Bedürfnissen derjenigen gerecht werden, die am stärksten davon betroffen sind, und dass unnötiger bürokratischer Aufwand vermieden wird.
Bürger, Unternehmen und Organisationen können über die Website der öffentlichen Konsultationen am Konsultationsverfahren teilnehmen.
Die nationalen Parlamente können ihre Vorbehalte formell zum Ausdruck bringen, wenn sie der Auffassung sind, dass es besser wäre, sich mit einer Angelegenheit auf nationaler Ebene statt auf EU-Ebene zu befassen.
Das Europäische Parlament und der Rat überprüfen die Rechtsetzungsvorschläge der Kommission und geben Empfehlungen zu Änderungen ab. Wenn sich der Rat und das Parlament nicht auf die Änderungen einigen können, findet eine zweite Lesung statt.
In der zweiten Lesung können das Parlament und der Rat erneut Änderungen vorschlagen. Wenn sich das Parlament nicht mit dem Rat einigen kann, hat es das Recht, die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften abzulehnen.
Wenn sich die zwei Institutionen bezüglich der Änderungen einigen, kann der Vorschlag angenommen werden. Wird keine Einigung erzielt, versucht ein Vermittlungsausschuss eine Lösung zu finden. Im Rahmen dieser letzten Lesung dürfen sowohl der Rat als auch das Parlament den Vorschlag ablehnen.
Die Sitzungen des Europäischen Parlaments und einige Sitzungen des Rates können Sie live im Internet verfolgen.
Wie werden EU-Entscheidungen getroffen? Wir erklären es dir in 20 Sekunden.
Vorschlag angenommen oder „Game over“? Erfahren Sie hier, welche verschiedenen Stufen und Bonus-Runden Gesetzesentwürfe im Mitentscheidungsverfahren durchlaufen.