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Im einzigartigen institutionellen Gefüge der EU
Der Europäische Rat gibt die allgemeine politische Richtung der EU vor, hat aber keine gesetzgebende Gewalt. Unter Leitung des Ratspräsidenten – derzeit Charles Michel – treten die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder und der Kommissionspräsident mindestens zwei Mal alle sechs Monate für einige Tage zusammen.
Drei Institutionen teilen sich die Rechtsetzungsgewalt in der EU:
Gemeinsam entwickeln diese drei Institutionen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (vormals „Mitentscheidungsverfahren“) die politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU Anwendung finden. Die Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften vor, und das Parlament und der Rat verabschieden sie. Die Kommission und die Mitgliedstaaten setzen diese Rechtsvorschriften um, und die Kommission stellt außerdem sicher, dass die Rechtsvorschriften in den EU-Ländern ordnungsgemäß angewendet und umgesetzt werden.
Entscheidungsfindung in der EU – mehr zu den Rechtsetzungsverfahren der EU
Liste der EU-Ratspräsidentschaften – 2014-2020
Zwei weitere Institutionen spielen eine wichtige Rolle:
Die Befugnisse und Zuständigkeiten all dieser Institutionen sind in den Verträgen niedergelegt. Diese bilden die Grundlage für alles, was die EU unternimmt. Auch die Regeln und Verfahren, die die EU-Institutionen zu befolgen haben, sind darin festgehalten. Die Verträge werden von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder vereinbart und von den Parlamenten ratifiziert.
Andere EU-Einrichtungen und interinstitutionelle Einrichtungen: