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Europäischer Bürgerbeauftragter/Europäische Bürgerbeauftragte: Untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union. Beschwerden können von Staatsangehörigen oder Bürgerinnen und Bürgern von EU-Ländern sowie von in der EU ansässigen Unternehmen und Organisationen eingereicht werden.
Er/sie untersucht verschiedene Arten von Missständen in der Verwaltungspraxis, zum Beispiel:
Das Europäische Parlament wählt den/die Bürgerbeauftragte für eine Amtszeit von fünf Jahren. Das Mandat kann verlängert werden. Dies ist eine der ersten Aufgaben des neu gewählten Parlaments.
Das Büro des/der Bürgerbeauftragten führt aufgrund von Beschwerden oder von sich aus Untersuchungen durch. Als unparteiische Stelle ist der/die Bürgerbeauftragte gegenüber keiner Regierung oder Organisation weisungsgebunden. Er/sie erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht zur Vorlage beim Europäischen Parlament.
Der/die Bürgerbeauftragte kann Ihr Problem manchmal bereits dadurch lösen, dass er/sie die betreffende Stelle informiert. Genügt dies nicht, versucht der/die Bürgerbeauftragte, eine gütliche Einigung zu erzielen, die die Sache zu Ihrer Zufriedenheit regelt. Gelingt ihm/ihr das nicht, kann er/sie Empfehlungen zur Lösung des Problems aussprechen. Lehnt die betreffende Einrichtung ihre Empfehlungen ab, kann der/die Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht vorlegen, damit dieses die erforderlichen politischen Maßnahmen ergreift.
Wenn Sie mit einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der EU nicht zufrieden sind, sollten Sie zuerst der betreffenden Stelle die Möglichkeit einräumen, den Missstand zu beseitigen. Gelingt das nicht, können Sie eine Beschwerde an den/die Bürgerbeauftragte richten.
Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem Sie von dem Problem Kenntnis erhalten haben. Sie müssen in der Beschwerde angeben, wer Sie sind, über welches Organ oder welche Einrichtung Sie sich beschweren und worin Ihr Problem besteht. Sie können verlangen, dass die Beschwerde vertraulich behandelt wird.
Falls der/die Bürgerbeauftragte Ihre Beschwerde nicht bearbeiten kann, wird er/sie Sie über andere Einrichtungen informieren, die Ihnen vielleicht helfen könnten.