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Als unabhängige externe Rechnungsprüfungsstelle der EU vertritt der Europäische Rechnungshof die Interessen der europäischen Steuerzahler/-innen. Er kann selbst keine rechtlichen Schritte einleiten, setzt sich jedoch für die Verbesserung der Verwaltung des EU-Haushalts durch die Europäische Kommission ein und berichtet über die Finanzlage allgemein.
Überdies veröffentlicht der Rechnungshof vorbereitende Rechtsakte zur EU-Finanzverwaltung, Positionspapiere, Übersichten und andere Ad-hoc-Veröffentlichungen zu Finanzthemen.
Um effizient arbeiten zu können, muss der Rechnungshof von den durch ihn geprüften Institutionen und Stellen unabhängig sein. Er kann deshalb eigenständig entscheiden
Die Tätigkeit des Rechnungshofs konzentriert sich vor allem auf die Europäische Kommission, da diese Institution für die Umsetzung des EU-Haushalts zuständig ist. Er arbeitet jedoch auch eng mit den nationalen Behörden zusammen, denn die meisten EU-Mittel (80 %) werden von der Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verwaltet.
Die Mitglieder des Rechnungshofs werden vom Rat ernannt, nachdem das Parlament konsultiert wurde. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und kann verlängert werden. Aus ihrer Mitte wählen sie den Präsidenten/die Präsidentin für drei Jahre. Auch diese Amtszeit kann verlängert werden.
Es gibt drei Arten von Rechnungsprüfungen:
Der Rechnungshof ist in Prüfungsgruppen, die Kammern genannt werden, eingeteilt. Sie legen den Mitgliedern des Rechnungshofs Berichte und Stellungnahmen zur Annahme vor, bevor diese amtlich werden.
Der Rechnungshof bietet Praktikumsstellen an.
Er organisiert alle zwei Jahre einen Wettbewerb um eine akademische Auszeichnung für Forschungen zur Rechnungsprüfung in Behörden. Vielleicht möchten auch Sie teilnehmen?
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12, rue Alcide De Gasperi
L-1615 Luxembourg
Luxembourg
Art des Besuchs: Informationsbesuch
Teilnehmerzahl: Höchstens 50 Personen
Anmeldung: Zwei Monate im Voraus
Mindestalter der Besucher: 14 Jahre