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Die Europäische Kommission ist die politisch unabhängige Exekutive der EU. Sie ist allein zuständig für die Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften und setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates der EU um.
Die Kommission ist das einzige EU-Organ, das dem Parlament und dem Rat Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vorlegen kann. Diese Rechtsvorschriften:
Die 27 Kommissionsmitglieder aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten übernehmen die politische Leitung der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Präsident der Kommission überträgt jedem Kommissionsmitglied die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich.
Dem Kollegium der Kommissionsmitglieder gehören die Kommissionspräsidentin, ihre acht Vizepräsidenten und -präsidentinnen einschließlich der drei Exekutiv-Vizepräsident(inn)en, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie 18 Kommissarinnen und Kommissare für die einzelnen Ressorts an.
Die laufenden Arbeiten der Kommission werden von ihren Bediensteten ausgeführt (Juristen, Wirtschaftswissenschaftler usw.), die in verschiedenen Abteilungen, genannt Generaldirektionen (GDs) tätig sind, welche jeweils einen bestimmten Politikbereich abdecken.
Die Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten werden von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament vorgestellt. Um gewählt zu werden, benötigen der Kandidat oder die Kandidatin die Unterstützung einer Mehrheit der Abgeordneten.
Der Kandidat für die Präsidentschaft wählt potenzielle Vizepräsidenten und Kommissionsmitglieder unter Berücksichtigung der Vorschläge aus den EU-Ländern aus. Die Nominierungen müssen von den Staats- und Regierungschefs der Länder im Europäischen Rat angenommen werden.
Jeder Nominierte muss vor dem Europäischen Parlament seine Vision vorstellen und die Fragen der Abgeordneten beantworten. Anschließend stimmt das Parlament ab, ob es das vorgeschlagene Kollegium insgesamt akzeptiert oder nicht. Zuletzt müssen die potenziellen Kommissarinnen und Kommissare vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt werden.
Die Amtszeit der aktuellen Kommission endet am 31. Oktober 2024.
Der Präsident bestimmt die politische Ausrichtung der Kommission, anhand derer die Kommissare gemeinsam strategische Ziele beschließen und das Jahresarbeitsprogramm erstellen.
Die Beschlüsse der EU-Kommission werden gemeinsam gefasst. Alle Kommissionsmitglieder sind im Beschlussfassungsprozess gleichberechtigt und für die gefassten Beschlüsse gleichermaßen verantwortlich. Sie haben keinerlei individuelle Entscheidungsbefugnisse, es sei denn, diese wird ihnen für bestimmte Situationen verliehen.
Die Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen handeln im Namen der Präsidenten und koordinieren die Arbeit in ihrem Aufgabenbereich gemeinsam mit mehreren Kommissionsmitgliedern. Vorrangige Projekte sollen gewährleisten, dass das Kollegium in enger und doch flexibler Weise zusammenarbeitet.
Die Kommissionsmitglieder unterstützen die Vizepräsidenten bei der Vorlage von Vorschlägen beim Kollegium. Beschlüsse werden im Allgemeinen im Konsens getroffen; es sind jedoch auch Abstimmungen möglich. Bei diesen Abstimmungen wird mit einfacher Mehrheit beschlossen; jedes Kommissionsmitglied verfügt über eine Stimme.
Anschließend übernimmt die für das jeweilige Thema zuständige Generaldirektion die Aufgaben. Deren Generaldirektor ist dem zuständigen Kommissar rechenschaftspflichtig. Kommissionsbeschlüsse werden in der Regel in Form von Legislativvorschlägen umgesetzt.
Diese werden auf der wöchentlichen Sitzung der Kommissionsmitglieder erneut vorgelegt und sind damit amtlich. Anschließend werden sie dem Rat und dem Parlament für den nächsten Schritt im EU-Legislativprozess vorgelegt.
Sie können uns auf verschiedene Art und Weise Ihre Ansichten zu EU-Strategien mitteilen oder Änderungen und neue Politikbereiche vorschlagen:
Die Kommission stellt Ihnen Beratungs- und Informationsdienste zur Verfügung, die Ihnen bei Geschäftstätigkeit, Studium, Rechtsfragen sowie Umzug und Arbeit in ganz Europa helfen.
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