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Im Rat der EU, landläufig auch „der Rat“ genannt, kommen Minister aus allen EU-Ländern zusammen, um Rechtsvorschriften zu diskutieren, zu ändern und anzunehmen. Außerdem koordinieren sie ihre Politikbereiche. Alle auf den Ratstagungen anwesenden Minister sind befugt, „für die Regierungen der von ihnen vertretenen Mitgliedstaaten verbindlich zu handeln“.
Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist der Rat der Europäischen Union das Hauptbeschlussorgan der EU.
Nicht zu verwechseln mit:
Der Rat der Europäischen Union hat keine festen Mitglieder. Er tritt in zehn verschiedenen Konfigurationen zusammen, je nach Politikbereich. Zu diesen Treffen sendet jedes Mitgliedsland den jeweils für das anstehende Thema zuständigen Minister.
Wenn der Rat also zum Beispiel über Wirtschaft und Finanzen berät – der so genannte Ecofin-Rat –, kommen die Finanzminister und -ministerinnen der EU-Mitgliedsländer zusammen.
Den ständigen Vorsitz im Rat der Außenminister führt die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Bei den übrigen Tagungen des Rates führt der/die zuständige Minister/-in des EU-Mitgliedstaats den Vorsitz, der turnusgemäß den EU-Ratsvorsitz innehat.
Wenn beispielsweise der Rat „Umwelt“ in dem Zeitraum tagt, in dem Estland den EU-Ratsvorsitz innehat, führt der estnische Umweltminister den Vorsitz.
Für die Kohärenz der Arbeiten sorgt der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, der vom Ausschuss der Ständigen Vertreter unterstützt wird. Dieser setzt sich aus den ständigen Vertretern bei der EU zusammen, bei denen es sich um nationale Botschafter und Botschafterinnen bei der EU handelt.
Die Länder des Euro-Währungsgebiets koordinieren ihre Wirtschaftspolitik in der Euro-Gruppe, die sich aus ihren Wirtschafts- und Finanzministern zusammensetzt. Sie kommt an den Tagen vor den Sitzungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ zusammen. Die in Sitzungen der Euro-Gruppe getroffenen Vereinbarungen werden am darauf folgenden Tag im Rat formell beschlossen, wobei lediglich die Minister des Euro-Währungsgebiets über die betreffenden Themen abstimmen.
Um einen Beschluss zu verhindern, sind mindestens vier Länder erforderlich, die mindestens 35 % der EU-Gesamtbevölkerung stellen.
Allgemeine Fragen können Sie an die Abteilung Informationen für die Öffentlichkeit des Rates richten.
Rue de la Loi / Wetstraat, 175
B-1048 Bruxelles/Brussel
Belgique/België
Art des Besuchs: Informationsbesuch, Seminar
Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen
Anmeldung: Drei Monate im Voraus
Mindestalter der Besucher: 15 Jahre