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Alle Staatsangehörigen eines EU-Landes sind automatisch EU-Bürger/innen. Die Unionsbürgerschaft verleiht Ihnen einige wichtige zusätzliche Rechte und Verantwortlichkeiten.
Die Unionsbürgerrechte sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 18) und der Charta der Grundrechte (Kapitel V) festgelegt.
Hilfe bei der Ausübung Ihrer Rechte
Um die Öffentlichkeit und die nationalen Behörden für die Unionsbürgerschaft zu sensibilisieren, veröffentlicht die Kommission regelmäßig einen Bericht über die Unionsbürgerschaft.
Zusammenfassungen des EU-Rechts zur Unionsbürgerschaft
Als EU-Bürger/-in haben Sie das Recht, ohne Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit in der EU ungehindert zu reisen und Ihren Wohnort frei zu wählen.
Sie können sich in jedem EU-Land niederlassen, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, je nachdem, ob Sie zum Beispiel arbeiten oder studieren.
Alle Unionsbürgerinnen und -bürger verfügen in ihrem EU-Wohnsitzland bei Kommunal- und Europawahlen über das aktive und passive Wahlrecht, und zwar unter denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen des betreffenden Landes.
Sie können eine Petition an das Europäische Parlament richten, um ein persönliches Anliegen oder ein Thema von öffentlichem Interesse vorzubringen. Die Angelegenheit muss in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen (es darf sich also nicht um etwas handeln, das auf lokaler oder nationaler Ebene beschlossen wird) und Sie unmittelbar betreffen.
Bei Verfehlungen von Organen oder Einrichtungen der EU können Sie sich an den europäischen Bürgerbeauftragten wenden.
Sie können sich auch direkt an die Organe und beratenden Einrichtungen der EU wenden und haben das Recht, eine Antwort in einer der 24 EU-Amtssprachen zu erhalten.
Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der EU aufhalten und Hilfe benötigen, Ihr eigenes Land dort aber keine Botschaft und kein Konsulat unterhält, genießen Sie als EU-Bürgerin/EU-Bürger den konsularischen Schutz jedes anderen EU-Landes.
Das bedeutet, dass Sie beispielsweise bei einem Todesfall, bei Unfall, Krankheit, Festnahme, Inhaftierung, einem gegen Sie verübten Gewaltverbrechen und bei Rückführung in Ihr Heimatland um Hilfe ersuchen können.
Im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative können Sie die Europäische Kommission auffordern, Rechtsvorschriften auszuarbeiten. Die Initiative muss von mindestens einer Million Menschen aus mindestens einem Viertel der EU-Länder (zur Zeit also mindestens sieben Ländern) unterzeichnet werden.
In der EU-Grundrechtecharta sind alle persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte, die die Menschen in der EU genießen, zusammengefasst.
Mit ihren Beiträgen haben Tausende Bürger/innen und Organisationen EU-weit die neuen Vorschriften für die Europäische Bürgerinitiative mitgestaltet. Künftig wird es also leichter, Bürgerinitiativen zu starten und zu unterstützen, um konkrete Änderungen des EU-Rechts zu fordern.