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Die Agenturen sind von den EU-Institutionen rechtlich getrennte, eigenständige Rechtspersonen, die eingerichtet wurden, um bestimmte Aufgaben im Rahmen des EU-Rechts wahrzunehmen.
Dezentrale Agenturen
Agenturen für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Exekutivagenturen
EURATOM-Agenturen und -Einrichtungen
Sonstige StellenDezentrale Agenturen tragen zur Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU bei. Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen der EU und den nationalen Behörden, indem sie das in den EU-Institutionen vorhandene Fach- und Expertenwissen bündeln. Dezentrale Agenturen werden auf unbestimmte Zeit eingerichtet und sind über die gesamte EU verteilt.
Mehr über die dezentralen Agenturen
Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union wurden Agenturen zur Ausübung bestimmter technischer, wissenschaftlicher oder verwaltungstechnischer Aufgaben errichtet.
Exekutivagenturen werden von der Europäischen Kommission für eine begrenzte Zeit zur Wahrnehmung spezifischer Aufgaben im Zusammenhang mit EU-Programmen eingerichtet.
Diese Agenturen wurden geschaffen, um die Verwirklichung der Ziele des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) zu fördern, und zwar: Koordinierung der nationalen Kernforschungsprogramme für friedliche Zwecke, Bereitstellung von Wissen, Infrastrukturen und Finanzmitteln für Kernenergiezwecke sowie Gewährleistung ausreichender und sicherer Kernenergieversorgung.
Zu den sonstigen Organisationen gehören Einrichtungen, die im Rahmen von EU-Programmen und öffentlich-privaten Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission und der Industrie geschaffen wurden.