Bezahltes Praktikum beim Ausschuss der Regionen

Bei dem fünfmonatigen Praktikum kannst du Arbeisterfahrung in einer der Ausschuss-Abteilungen sammeln. Praktika werden im Zeitraum vom 16. Februar bis 15. Juli (Fürhlingspraktikum) oder vom 16. September bis 15. Februar (Herbstpraktikum) angeboten. Das bietet dir die Möglichkeit, Arbeitserfahrung in einer europäischen Institution zu erwerben.
Bewerber sollten:
- die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Staat, der ein offizieller Beitrittskandidat ist, haben;
- mindestens ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben;
- gute Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union und ausreichende Kenntnis einer weiteren EU-Arbeitssprache (Französisch oder Englisch) haben.
AdR-Praktikanten bekommen eine monatliche Vergütung und bekommen ihre Reisekosten erstattet, einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von bis zur Hälfte des monatlichen Zuschuss kann Auszubildenden mit Handicap gewährt werden.
Bewerbungsfristen:
- Für die Herbstpraktika: 31. März des gleichen Jahres
- Für die Frühlingspraktika: 30. September des Vorjahrs
Bewerbungen sollten online eingereicht werden.
Veröffentlicht: Do, 27/03/2014 - 11:30
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