Gleichbehandlung am Arbeitsplatz

Als EU-Bürger/in haben Sie Anspruch auf Gleichbehandlung in Bezug auf Einstellung, Arbeitsbedingungen, Beförderung, Bezahlung, Zugang zur beruflichen Bildung, betriebliche Altersversorgung und Entlassung. Diskriminierung am Arbeitsplatz aus Gründen des Alters, des Geschlechts, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft oder der Rasse, der Religion oder der Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung ist in der gesamten EU sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor verboten.

Als EU-Ausländer/in müssen Sie in Bezug auf Arbeitsrechte, Sozialleistungen und den Zugang zu öffentlichen Arbeitsvermittlungsdiensten genauso behandelt werden wie Ihre Kollegen, die Staatsangehörige des betreffenden Landes sind. Ihr Gastland kann jedoch beschließen, Ihren Anspruch auf Einkommensbeihilfe oder andere Leistungen für die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts zu verweigern (falls Sie beispielsweise als Saisonarbeiter kamen, einen Monat lang gearbeitet und dann Sozialhilfe beantragt haben) – und sogar noch länger, wenn Sie als Arbeitsuchender in das Land eingereist sind.

Gegen welche Formen der Diskriminierung sind Sie geschützt?

Formen der Diskriminierung und Schutz davor

Angemessene Vorkehrungen

Damit Arbeitnehmer/innen mit Behinderungen ihre Aufgaben erfüllen, anspruchsvollere Funktionen übernehmen oder sich fortbilden können, sind möglicherweise bestimmte Anpassungen der Arbeit oder des Arbeitsplatzes notwendig. In diesem Fall können Sie verlangen, dass Ihr Arbeitgeber angemessene Vorkehrungen trifft, um Ihrer Behinderung Rechnung zu tragen. Diese Maßnahmen können alle Aspekte der Beschäftigung vom Einstellungsverfahren bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Arbeitsbedingungen und Zusatzleistungen betreffen.

Durchsetzung Ihrer Rechte

Falls Sie Ihres Erachtens diskriminiert wurden, können Sie sich an eine nationale Gleichbehandlungsstelle en wenden. Einige Stellen bieten lediglich nützliche einschlägige Informationen, während andere Ihnen helfen können, Beschwerde zu erheben und mit Ihrem Einverständnis sogar die zuständigen Gerichte mit Ihrem Fall befassen.

Nach Maßgabe des jeweils geltenden nationalen Rechts haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Schadenersatz, Wiedereinstellung oder eine Anordnung, die den Arbeitgeber verpflichtet, die Diskriminierung zu beheben und angemessene Vorkehrungen zu treffen.

Sie können sich auch an Organisationen wie Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Rechtsanwälte wenden, um Hilfe und Beratung zu erhalten.

Länderspezifische Informationen

Siehe auch:

Wie man angemessene Vorkehrungen in die Praxis umsetzt - Leitfaden für vielversprechende Praktiken Als externen Link öffnen

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 17/05/2023
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