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Fragen und Antworten – Ergänzende Rentenansprüche

  • Was passiert mit meinen Ansprüchen aus dem ergänzenden Rentensystem in Großbritannien, wenn ich nach dem Renteneintritt nach Frankreich umziehe?

    Wenn Sie nach Frankreich oder in ein anderes EU-Land umziehen, muss Ihr Versicherer Ihnen für die ergänzende Rente denselben Betrag unter denselben Bedingungen wie in Großbritannien auszahlen.

    Dabei darf die ergänzende Rente aus Großbritannien unter französischem Recht nicht nachteilig behandelt werden, z. B. durch Steuerbegünstigungen französischer Rentensysteme.

  • Mit Eintritt in den Ruhestand bin ich von Deutschland nach Griechenland umgezogen. Jetzt fordert Deutschland von mir die Rückzahlung aller Steuerermäßigungen, die ich für die Einzahlung in das ergänzende Rentensystem in Deutschland erhalten habe. Ist das rechtens?

    NEIN — Deutschland kann nicht einfach Steuerermäßigungen zurückfordern, nur weil Sie in den Ruhestand getreten und nach Griechenland umgezogen sind. Ein EU-Land darf keine Vorschriften erlassen, die Sie davon abhalten, sich frei in der EU zu bewegen – das verstößt gegen EU-Recht. Durch die Rückforderung der Ermäßigungen hält Sie Deutschland letztendlich davon ab, Ihr Recht zu genießen, den Ruhestand in einem anderen Land zu verbringen.

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