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Wenn Sie nach Frankreich oder in ein anderes EU-Land umziehen, muss Ihr Versicherer Ihnen für die ergänzende Rente denselben Betrag unter denselben Bedingungen wie in Großbritannien auszahlen.
Dabei darf die ergänzende Rente aus Großbritannien unter französischem Recht nicht nachteilig behandelt werden, z. B. durch Steuerbegünstigungen französischer Rentensysteme.
NEIN — Deutschland kann nicht einfach Steuerermäßigungen zurückfordern, nur weil Sie in den Ruhestand getreten und nach Griechenland umgezogen sind. Ein EU-Land darf keine Vorschriften erlassen, die Sie davon abhalten, sich frei in der EU zu bewegen – das verstößt gegen EU-Recht. Durch die Rückforderung der Ermäßigungen hält Sie Deutschland letztendlich davon ab, Ihr Recht zu genießen, den Ruhestand in einem anderen Land zu verbringen.
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