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In Ruhestand gehen

Letzter Stand: 12/2012

Familienleistungen

Arten von Familienleistungen

Wenn Sie ins Ausland ziehen, sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie dort möglicherweise nicht dieselben Familienleistungen erhalten, z. B. bei

  • Kindergeld,
  • Erziehungsgeld,
  • Kinderbetreuungsgeld,
  • besonderen Familienleistungen für Waisen.

Jedes Land gewährt bestimmte Familienleistungen; deren Höhe und die dafür geltenden Bedingungen sind aber sehr unterschiedlich. In einigen Ländern werden regelmäßige Zahlungen geleistet, während in anderen Ländern anstelle von Zahlungen je nach Familiensituation steuerliche Vergünstigungen zum Tragen kommen. Bei einem Umzug ins Ausland können sich die Familienleistungen ändern, auf die Sie Anspruch haben. Das kann zu einer Erhöhung oder zu einer Verringerung Ihres Einkommens führen.

Wenden Sie sich vor einem Umzug ins Ausland an einen Berater für den europäischen Arbeitsmarkt, um sich über Ihre Ansprüche auf Familienleistungen in Ihrem neuen Wohnsitzland zu informieren. Die Unterschiede zwischen den Systemen der verschiedenen Länder können sich deutlich auf Ihr Gesamteinkommen auswirken.

Welches Land zahlt Ihre Familienleistungen?

Wenn Sie und/oder der andere Elternteil Ihres Kindes im Ausland gearbeitet haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Familienleistungen unterschiedlicher Länder.

In solchen Fällen verschaffen sich die zuständigen nationalen Behörden einen Überblick über die Situation beider Elternteile und entscheiden, welches Land für die Erbringung der Leistungen hauptverantwortlich ist. Diese Entscheidung wird anhand der „Prioritätsregeln“ getroffen.

Erweisen sich die Familienleistungen des „primär“ zuständigen Landes als niedriger als jene, auf die Sie im „sekundär“ zuständigen Land Anspruch hätten (weil Sie dort ebenfalls eine Rente beziehen oder dort arbeiten), erbringt das sekundär zuständige Land eine Zusatzleistung, die der Differenz zwischen den beiden Leistungen entspricht. So ist sichergestellt, dass Sie die höchstmöglichen Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Beispiel

Berechnung Ihrer Familienleistungen

Georg und Martina ziehen in das Land B, weil Martina dort einen interessanten Arbeitsplatz gefunden hat. Georg ist Rentner und bezieht seine Rente weiterhin vom Land A. Nach dem EU-Recht ist das Land B für die Zahlung ihrer Familienleistungen zuständig (das „primär“ zuständige Land — siehe oben). Es zahlt ihnen monatlich 50 Euro.

Im Land A hatten sie jedoch monatlich 100 Euro erhalten. Daher ist das Land A verpflichtet, ihre Leistungen bis zu diesem Betrag aufzustocken, also ihnen ebenfalls monatlich 50 Euro zu zahlen.

Dies liegt daran, dass das Land A Georg weiterhin eine Rente zahlt, es also dafür zuständig bleibt, die Differenz zwischen den Familienleistungen der Länder B und A zu zahlen (als „sekundär“ zuständiges Land).

Prioritätsregeln

Wenn Sie Rentner sind, ändert sich Ihr Anspruch auf Familienleistungen bei einem Wechsel des Wohnsitzes in ein anderes Land nicht.

Ausgangsszenario: Sie sind der einzige Elternteil mit Anspruch auf Familienleistungen und Sie sind in mehr als einem Land anspruchsberechtigt,

  • weil Sie in einem Land arbeiten und von einem anderen Land eine Rente beziehen:

    In diesem Fall ist das Land, in dem Sie arbeiten, primär für die Zahlung Ihrer Familienleistungen zuständig.

    Unter Umständen haben Sie zudem in dem Land, von dem Sie Ihre Rente beziehen, Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

ODER

  • weil Sie von zwei verschiedenen Ländern eine Rente beziehen:

    In diesem Fall ist das Land, in dem Ihre Kinder leben, primär für die Zahlung Ihrer Familienleistungen zuständig.

    Leben Ihre Kinder in einem Land, von dem Sie keine Rente beziehen, ist das Land primär für Ihre Familienleistungen zuständig, in dem Sie am längsten versichert waren.

Wann immer die Familienleistungen, die Sie vom primär zuständigen Land erhalten, niedriger sind als jene in den anderen Ländern, in denen Sie anspruchsberechtigt sind, zahlen Ihnen diese Länder Ergänzungsleistungen zur Überbrückung der Differenz.

Fallbeispiel

Finden Sie heraus, welches Land für die Zahlung Ihrer Familienleistungen zuständig ist

Nachdem Eva aus Norwegen 15 Jahre in Frankreich und 20 Jahre in Finnland gearbeitet hat, beschließt sie, ihren Ruhestand in Malta zu verbringen. Ihre Tochter ist zum Zeitpunkt des Umzugs 14 Jahre alt. Eva weiß nicht, welches Land für die Zahlung Ihrer Familienleistungen zuständig ist.

Sie wendet sich an einen Berater für den europäischen Arbeitsmarkt, der ihr rät, Familienleistungen entweder in Finnland oder in Frankreich zu beantragen. Nach dem EU-Recht ist das Land für die Zahlung zuständig, in dem sie am längsten versichert war — in ihrem Fall Finnland.

Sollten die Leistungen, auf die sie in Frankreich Anspruch hätte, jedoch höher sein als die in Finnland, müsste Frankreich für die Differenz aufkommen.

Ausgangsszenario: Sie und der andere Elternteil Ihres Kindes haben in mehr als einem Land Anspruch auf Familienleistungen,

  • weil Sie beide Renten von mehreren EU-Ländern beziehen:

    Wenn Sie in dem Land, in dem Ihre Kinder leben, Anspruch auf eine Rente haben, ist dieses Land gemäß seinen jeweiligen Regelungen für Ihre Familienleistungen zuständig.

    Wenn Sie in dem Land, in dem Ihre Kinder leben, keinen Anspruch auf eine Rente haben,  erhalten Sie Ihre Familienleistungen von dem Land, in dem Sie oder der andere Elternteil am längsten versichert waren.

ODER

  • weil Sie eine Rente von einem EU-Land beziehen und der andere Elternteil Ihrer Kinder in einem anderen EU-Land arbeitet:

    In diesem Fall ist das Land, in dem der andere Elternteil Ihrer Kinder arbeitet, gemäß seinen jeweiligen Regelungen für Ihre Familienleistungen zuständig.

    Unter Umständen haben Sie zudem in dem Land, von dem Sie Ihre Rente beziehen, Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Die Gesamthöhe Ihrer Familienleistungen sollte dem Höchstbetrag der möglichen Leistungen entsprechen.

Wenn Sie geschieden sind und Ihr früherer Partner Familienleistungen bezieht, diese jedoch nicht für Ihre gemeinsamen Kinder aufwendet, können Sie sich diese Leistungen von der Sozialversicherungsbehörde des Landes, in dem Ihre Kinder leben, direkt auszahlen lassen, sofern Sie die Familie unterhalten.

Wo werden Familienleistungen beantragt?

Familienleistungen können in jedem Land beantragt werden, in dem Sie oder der andere Elternteil Ihrer Kinder anspruchsberechtigt sind. Die Behörde im Land der Antragstellung wird Ihren Antrag an die anderen zuständigen Länder weiterleiten.

Wenn Sie Leistungen in einem Land rechtzeitig beantragen, gilt dies als rechtzeitige Antragstellung in sämtlichen anderen EU-Ländern, in denen Sie anspruchsberechtigt sind. Leistungen, auf die Sie einen Anspruch haben, können Ihnen nicht verweigert werden, weil das Land, bei dem Sie den Antrag gestellt haben, Ihre Unterlagen zu spät an die zuständige Behörde eines anderen Landes weitergeleitet hat.

Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die Fristen für die Beantragung von Familienleistungen. Versäumen Sie eine Frist, könnte dies zu einem Verlust Ihres Anspruchs führen.

Die nationalen Behörden sind zur Zusammenarbeit und zum Austausch aller für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Informationen verpflichtet. Zur Beseitigung von Sprachbarrieren verwenden die nationalen Behörden für den Informationsaustausch einheitliche Formulare (ehemals E-Formulare).

Fallbeispiel

Finden Sie heraus, welches Land für die Zahlung Ihrer Familienleistungen zuständig ist

Nachdem Elias aus Griechenland sein Leben lang in Griechenland gearbeitet hat, zieht er im Ruhestand nach Liechtenstein. Er beantragt in Liechtenstein Familienleistungen für seine beiden unter 18-jährigen Kinder.

Die Behörden raten ihm jedoch, sich an Griechenland zu wenden; sie seien für seinen Fall nicht zuständig.

Da Elias nur von Griechenland Rente bezieht, ist dies richtig.

Zwischen den Sozialversicherungssystemen innerhalb der EU gibt es sehr große Unterschiede.

Informieren Sie sich über das System für Familienleistungen des Landes, in dem Sie leben möchten, um Schwierigkeiten und Missverständnisse mit möglicherweise schwer wiegenden Konsequenzen zu vermeiden:

Nationale Sozialversicherungssysteme.

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