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JA — Ihre Familie hat auch dann Anspruch auf dieses Sterbegeld, wenn Sie in einem anderen EU-Land sterben. In diesem Fall sollte Ihre Familie das Sterbegeld bei der Krankenkasse beantragen, bei der Sie in Ihrem Wohnsitzland gemeldet sind. Diese leitet den Antrag dann an die zuständige Behörde weiter.
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NEIN — Sie leben in Italien und beziehen dort eine Rente. Unabhängig davon, ob Sie auch aus anderen Ländern eine Rente erhalten, hat Ihr Mann daher theoretisch nur Anspruch auf Sterbegeld aus Italien. In Italien werden jedoch keine Sterbegelder gezahlt. Darum wird Ihr Mann im Falle Ihres Todes kein Sterbegeld erhalten.
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In diesem Fall die 27 Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz