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Als Staatsangehöriger eines EU-Landes können Sie befristet in einem anderen EU-Land beschäftigt sein und im Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes (des Landes, in dem Sie in der Regel arbeiten) versichert bleiben.
Siehe auch:
Ihr Recht, in einem anderen Land zu leben
oder als Staatsangehöriger von Island, Liechtenstein oder Norwegen
In diesem Fall in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz