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Fragen und Antworten – Voraussetzungen und Formalitäten – Selbstständige

  • Was ist eine Entsendung ins Ausland?

    Eine Regelung, die es Ihnen erlaubt, ohne Änderung von Steuer- oder Sozialversicherungssystemen Dienste in einem anderen EU-Land anzubieten. Sie soll es Ihnen erleichtern, für einen begrenzten Zeitraum im Ausland zu arbeiten.

    Wichtigste Aspekte einer Entsendung ins Ausland:

    • Sozialversicherung: Sie können normalerweise – für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren – in Ihrem Heimatland versichert bleiben.
    • Steuer: Es gibt keine EU-weiten Gesetze, welches Land Ihr Einkommen während einer Entsendung besteuern kann.

    Dies kann in nationalen Gesetzen oder in Steuerabkommen zwischen einzelnen Ländern festgelegt sein. Sie erfassen jedoch nicht alle Eventualitäten und weisen erhebliche Unterschiede auf.

    Vielen Steuerabkommen gemäß werden Sie ausschließlich im Land Ihres normalen Wohnsitzes (Ihrem „Heimatland“) besteuert, wenn

    • Sie weniger als sechs Monate im Jahr in dem anderen Land bleiben (in einem Kalenderjahr oder einem anderen Zwölfmonatszeitraum, je nach dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen), und
    • Ihr Gehalt i) nicht von einem oder im Namen von einem Arbeitgeber gezahlt wird, der in dem anderen Land ansässig ist und ii) nicht in Verbindung mit einem Büro oder einem anderen ständigen Unternehmen steht, das Ihr Arbeitgeber in dem anderen Land besitzt.

    Dies ist nur ein grober Überblick über die üblichen Fälle. Einige Steuerabkommen könnten Ausnahmen von der allgemeinen Regelung enthalten, und Ihre speziellen Umstände sollten stets berücksichtigt werden.

     Außerdem definiert jedes Land ein „Jahr“ und einen „Zwölfmonatszeitraum“ für steuerliche Zwecke anders.

     Welche Vorschriften im Einzelnen für Sie gelten, können Sie dem einschlägigen Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern entnehmen. Sie können sich diesbezüglich auch bei einem Finanzamt oder einem Berater für den europäischen Arbeitsmarkt erkundigen.

    Erfahren Sie mehr:

  • Ich bin selbstständig und möchte einige Monate im Ausland arbeiten. Welche Formalitäten muss ich beachten?

    Wenn Sie nur einige Monate in einem anderen EU-Land arbeiten wollen, „entsenden“ Sie sich am besten selbst ins Ausland.

    Auf diese Weise können Sie im Ausland arbeiten, fallen aber weiterhin unter das Sozialversicherungssystem des Landes, in dem Sie normalerweise arbeiten.

    Vor Ihrer Abreise sollten Sie

    • Ein Formular A1 (früher: E 101) beantragen. Erkundigen Sie sich beim Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmer Ihres Heimatlandes, welche Behörde diese Dokumente ausstellt.

      Mit diesem Formular weisen Sie nach, dass Sie und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen während Ihres Auslandsaufenthalts weiterhin vom Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes abgedeckt sind – bis zu zwei Jahre lang.

      Um dieses Formular zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Ihre im Ausland geplanten Tätigkeiten denen „ähnlich“ sind, die Sie in Ihrem Heimatland ausgeübt haben. Wie machen Sie das? Schauen Sie nach im Leitfaden für Entsendungen in der EU pdf [690 KB] English.
    • Beantragen Sie bei der Krankenkasse in Ihrem Heimatland das Formular S1 (früher: E 106). Damit haben Sie und Ihre Familie während Ihres Auslandsaufenthalts Anspruch auf Gesundheitsversorgung.
    • Gegebenenfalls sollten Sie eine Voraberklärung abgeben, dass Sie Ihren Beruf im Gastland ausüben werden.

      Erkundigen Sie sich beim Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmer Ihres Heimatlandes, ob dies erforderlich ist und wie Sie das tun müssen.

    Wenn kein Umzug in das andere Land für die Dauer Ihrer Beschäftigung nötig ist (und Sie sich immer nur kurz dort aufhalten werden), brauchen Sie lediglich eine Europäische Krankenversicherungskarte. Diese erhalten Sie von Ihrer heimatlichen Krankenkasse.

    Nach Ankunft im Gastland sollten Sie

    Erfahren Sie mehr:

  • Ich bin selbstständig und habe den in meinem Formular A1 (früher: E101) angegebenen Zeitraum ausgeschöpft. Lieder aber ist meine Arbeit noch nicht abgeschlossen. Kann ich meine Entsendung verlängern?

    JA — Sie können eine Verlängerung beantragen, wenn Ihre Arbeit aufgrund unvorhergesehener Umstände länger als ursprünglich veranschlagt dauert und wenn der gesamte Entsendezeitraum einschließlich der Verlängerung nicht länger als zwei Jahre ist.

    An welche Behörde muss ich mich wenden? Erkundigen Sie sich beim Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmer Ihres Gastlandes.

    Sie müssen nachweisen, dass zusätzliche Arbeiten aufgrund unvorhergesehener Umstände erforderlich wurden – andernfalls kann die Behörde des Gastlandes die Verlängerung ablehnen.

    Geschieht dies, so können Sie im Ausland bleiben, aber Ihr Status ändert sich in „Auslandsbeschäftigter“. Dies bedeutet, dass Sie in das Sozialversicherungssystem des Gastlandes überwechseln müssen (also dort und nicht mehr in Ihrem Heimatland Beiträge zahlen).

    Erfahren Sie mehr:

  • Ich bin selbstständig und habe ein Dreijahresprojekt in einem anderen EU-Land an Land gezogen. Ich möchte mich gerne selbst ins Ausland entsenden, um weiterhin in meinem Heimatland sozialversichert zu bleiben. Ist dies möglich, obwohl ich länger als zwei Jahre arbeiten werde?

    VIELLEICHT — Wenn von Anfang an klar ist, dass Sie länger als zwei Jahre im Ausland arbeiten werden, können Sie eine Ausnahme von den einschlägigen Gesetzen des Gastlandes beantragen, so dass Sie während Ihrer gesamten Aufenthaltsdauer im Heimatland sozialversichert bleiben können.

    Ausnahmen dieser Art werden von Fall zu Fall entschieden, erfordern das Einverständnis der Behörden in beiden Ländern und gelten nur für einen festgelegten Zeitraum.

    An welche Behörde muss ich mich wenden? Erkundigen Sie sich beim Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmer des Gastlandes.

    Erfahren Sie mehr:

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Footnote

In diesem Fall in den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

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