Navigationsleiste
Eine Regelung, die es Ihnen erlaubt, ohne Änderung von Steuer- oder Sozialversicherungssystemen Dienste in einem anderen EU-Land anzubieten. Sie soll es Ihnen erleichtern, für einen begrenzten Zeitraum im Ausland zu arbeiten.
Wichtigste Aspekte einer Entsendung ins Ausland:
Dies kann in nationalen Gesetzen oder in Steuerabkommen zwischen einzelnen Ländern festgelegt sein. Sie erfassen jedoch nicht alle Eventualitäten und weisen erhebliche Unterschiede auf.
Vielen Steuerabkommen gemäß werden Sie ausschließlich im Land Ihres normalen Wohnsitzes (Ihrem „Heimatland“) besteuert, wenn
Dies ist nur ein grober Überblick über die üblichen Fälle. Einige Steuerabkommen könnten Ausnahmen von der allgemeinen Regelung enthalten, und Ihre speziellen Umstände sollten stets berücksichtigt werden.
Außerdem definiert jedes Land ein „Jahr“ und einen „Zwölfmonatszeitraum“ für steuerliche Zwecke anders.
Welche Vorschriften im Einzelnen für Sie gelten, können Sie dem einschlägigen Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern entnehmen. Sie können sich diesbezüglich auch bei einem Finanzamt oder einem Berater für den europäischen Arbeitsmarkt
erkundigen.
Erfahren Sie mehr:
Wenn Sie nur einige Monate in einem anderen EU-Land arbeiten wollen, „entsenden“ Sie sich am besten selbst ins Ausland.
Auf diese Weise können Sie im Ausland arbeiten, fallen aber weiterhin unter das Sozialversicherungssystem des Landes, in dem Sie normalerweise arbeiten.
Vor Ihrer Abreise sollten Sie
Wenn kein Umzug in das andere Land für die Dauer Ihrer Beschäftigung nötig ist (und Sie sich immer nur kurz dort aufhalten werden), brauchen Sie lediglich eine Europäische Krankenversicherungskarte. Diese erhalten Sie von Ihrer heimatlichen Krankenkasse.
Nach Ankunft im Gastland sollten Sie
Erfahren Sie mehr:
JA — Sie können eine Verlängerung beantragen, wenn Ihre Arbeit aufgrund unvorhergesehener Umstände länger als ursprünglich veranschlagt dauert und wenn der gesamte Entsendezeitraum einschließlich der Verlängerung nicht länger als zwei Jahre ist.
An welche Behörde muss ich mich wenden? Erkundigen Sie sich beim Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmer Ihres Gastlandes.
Sie müssen nachweisen, dass zusätzliche Arbeiten aufgrund unvorhergesehener Umstände erforderlich wurden – andernfalls kann die Behörde des Gastlandes die Verlängerung ablehnen.
Geschieht dies, so können Sie im Ausland bleiben, aber Ihr Status ändert sich in „Auslandsbeschäftigter“. Dies bedeutet, dass Sie in das Sozialversicherungssystem des Gastlandes überwechseln müssen (also dort und nicht mehr in Ihrem Heimatland Beiträge zahlen).
Erfahren Sie mehr:
VIELLEICHT — Wenn von Anfang an klar ist, dass Sie länger als zwei Jahre im Ausland arbeiten werden, können Sie eine Ausnahme von den einschlägigen Gesetzen des Gastlandes beantragen, so dass Sie während Ihrer gesamten Aufenthaltsdauer im Heimatland sozialversichert bleiben können.
Ausnahmen dieser Art werden von Fall zu Fall entschieden, erfordern das Einverständnis der Behörden in beiden Ländern und gelten nur für einen festgelegten Zeitraum.
An welche Behörde muss ich mich wenden? Erkundigen Sie sich beim Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmer des Gastlandes.
Erfahren Sie mehr:
In diesem Fall in den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz