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Eine Regelung, die es Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber erlaubt, ohne Änderung von Steuer- oder Sozialversicherungssystemen Dienste in einem anderen EU-Land anzubieten. Sie soll es Ihnen erleichtern, für einen begrenzten Zeitraum im Ausland zu arbeiten.
Wichtigste Aspekte einer Entsendung ins Ausland:
Dies ist nur ein grober Überblick über die üblichen Fälle. Einige Steuerabkommen könnten Ausnahmen von der allgemeinen Regelung enthalten, und auch Ihre speziellen Umstände sollten berücksichtigt werden.
Außerdem definiert jedes Land ein „Jahr“ und einen „Zwölfmonatszeitraum“ für steuerliche Zwecke anders.
Welche Vorschriften im Einzelnen für Sie gelten, können Sie dem einschlägigen Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern entnehmen. Sie können sich diesbezüglich auch bei einem Finanzamt oder einem Berater für den europäischen Arbeitsmarkt
erkundigen.
JA — Für Bulgaren und Rumänen gelten beim Zugang zum Arbeitsmarkt noch Beschränkungen, nicht aber bei Entsendungen ins Ausland. Sie können also in jedes beliebige EU-Land entsandt werden.
AUSNAHMEFÄLLE — In Deutschland und Österreich gelten für bestimmte Branchen Beschränkungen. Sie brauchen also eventuell eine Arbeitserlaubnis für Ihre Entsendung.
Auf welche Branchen trifft das zu? Wenden Sie sich an das deutsche oder österreichische Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmer.
JA — Ihr Arbeitgeber muss während des gesamten Zeitraums, in dem sie dort arbeiten, die dort geltenden Grundregeln des Arbeitnehmerschutzes beachten. Dazu gehören Mindestlohn, Arbeitszeiten, Mindestruhezeiten usw.
Mehr über Ihre Rechte erfahren Sie beim Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmer des betreffenden Landes.