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Fragen und Antworten – Voraussetzungen und Formalitäten – Arbeitnehmer

  • Was ist eine Entsendung ins Ausland?

    Eine Regelung, die es Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber erlaubt, ohne Änderung von Steuer- oder Sozialversicherungssystemen Dienste in einem anderen EU-Land anzubieten. Sie soll es Ihnen erleichtern, für einen begrenzten Zeitraum im Ausland zu arbeiten.

    Wichtigste Aspekte einer Entsendung ins Ausland:

    • Sozialversicherung: Sie können normalerweise – für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren – in Ihrem Heimatland versichert bleiben.
    • Steuer: Es gibt keine EU-weiten Gesetze, welches Land Ihr Einkommen während einer Entsendung besteuern kann.

      Dies kann in nationalen Gesetzen oder in Steuerabkommen zwischen einzelnen Ländern festgelegt sein. Sie erfassen jedoch nicht alle Eventualitäten und weisen erhebliche Unterschiede auf.

      Vielen Steuerabkommen gemäß werden Sie ausschließlich im Land Ihres normalen Wohnsitzes (Land A) besteuert, wenn
      • Ihr Arbeitgeber in Land A Sie zur Arbeit ins Land B entsendet,
      • Sie weniger als sechs Monate im Jahr in Land B bleiben (in einem Kalenderjahr oder einem anderen Zwölfmonatszeitraum, je nach dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen), und
      • Ihr Gehalt i) nicht von einem oder im Namen von einem in Land B ansässigen Arbeitgeber gezahlt wird und ii) nicht in Verbindung mit einem Büro oder einem anderen ständigen Unternehmen steht, das Ihr Arbeitgeber in Land B besitzt.

    Dies ist nur ein grober Überblick über die üblichen Fälle. Einige Steuerabkommen könnten Ausnahmen von der allgemeinen Regelung enthalten, und auch Ihre speziellen Umstände sollten berücksichtigt werden.
    Außerdem definiert jedes Land ein „Jahr“ und einen „Zwölfmonatszeitraum“ für steuerliche Zwecke anders.
    Welche Vorschriften im Einzelnen für Sie gelten, können Sie dem einschlägigen Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern entnehmen. Sie können sich diesbezüglich auch bei einem Finanzamt oder einem Berater für den europäischen Arbeitsmarkt erkundigen.

  • Ich komme aus Bulgarien. Kann mich mein Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum in ein anderes EU-Land entsenden?

    JA — Für Bulgaren und Rumänen gelten beim Zugang zum Arbeitsmarkt noch Beschränkungen, nicht aber bei Entsendungen ins Ausland. Sie können also in jedes beliebige EU-Land entsandt werden.

    AUSNAHMEFÄLLE — In Deutschland und Österreich gelten für bestimmte Branchen Beschränkungen. Sie brauchen also eventuell eine Arbeitserlaubnis für Ihre Entsendung.

    Auf welche Branchen trifft das zu? Wenden Sie sich an das deutsche oder österreichische Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmer.

  • In dem Land, in das ich von meinem Arbeitgeber entsandt wurde, verdienen all meine Kollegen den Mindestlohn. Habe auch ich Anspruch darauf?

    JA — Ihr Arbeitgeber muss während des gesamten Zeitraums, in dem sie dort arbeiten, die dort geltenden Grundregeln des Arbeitnehmerschutzes beachten. Dazu gehören Mindestlohn, Arbeitszeiten, Mindestruhezeiten usw.

    Mehr über Ihre Rechte erfahren Sie beim Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmer des betreffenden Landes.

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