Navigationsleiste
Letzter Stand: 12/2012
In der Regel müssen Sie sich in dem Land aufhalten, das für Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit aufkommt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch zur Arbeitssuche in ein anderes EU-Land reisen und weiterhin die Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen, auf die Sie in dem Land Anspruch haben, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Sie können bis zu drei Monate in einem anderen Land bleiben. Wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen, kann Ihnen die Arbeitsvermittlungsstelle, die für Ihre Leistungen aufkommt, sogar einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten genehmigen.
Dies gilt jedoch nur, wenn Sie
Vor Ihrer Abreise müssen Sie
Diese Genehmigung gilt nur für ein Land. Möchten Sie Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit in ein weiteres Land mitnehmen, müssen Sie neuerlich ein Formular U2 beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Arbeitsvermittlungsstelle, ob Sie diesen Antrag von Ihrem Heimatland aus stellen müssen oder ob dies auch aus dem Ausland möglich ist.
Nach der Ankunft in Ihrem neuen Land müssen Sie
Sie sollten sich über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitssuchender in Ihrem neuen Land informieren. Diese können von den Rechten und Pflichten in dem Land, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben, erheblich abweichen.
Im Ausland erhalten Sie denselben Betrag wie vorher direkt auf Ihr Bankkonto in dem Land, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Wenn Sie Ihren Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit wahren wollen, müssen Sie vor oder an dem Tag, an dem der Anspruch endet, in das Land zurückkehren, das für Ihre Leistungen aufkommt.
Wenn Sie aus Bulgarien oder Rumänien stammen, kann Ihr Recht auf Arbeit in einigen EU-Ländern befristet beschränkt sein.

Wenn Sie länger als drei Monate im Ausland bleiben möchten, müssen Sie bei der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle des Landes, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben, eine Verlängerung beantragen und Ihren Antrag begründen. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Arbeitsvermittlungsstelle davon überzeugen, dass Sie in Ihrem Gastland gute Aussichten auf einen Arbeitsplatz haben. Andernfalls kann die Verlängerung abgelehnt werden.
Stellen Sie den Verlängerungsantrag so früh wie möglich und jedenfalls vor Ablauf der ersten drei Monate!
Bei der Arbeitssuche im Ausland haben Sie in Bezug auf die folgenden Aspekte dieselben Rechte wie Staatsangehörige Ihres Gastlandes:
Ihr neues Land wartet möglicherweise ab, bis Sie einen echten Bezug zum lokalen Arbeitsmarkt aufgebaut haben, bevor Ihnen bestimmte Arten der finanziellen Unterstützung bei der Arbeitssuche gewährt werden, beispielsweise zinsgünstige Darlehen für Arbeitslose, die ein Unternehmen gründen. Die Tatsache, dass Sie sich über einen angemessenen Zeitraum hinweg im Land aufgehalten und nach Arbeit gesucht haben, kann als echter Bezug gewertet werden.
Sie haben die gewünschten Informationen nicht gefunden? Haben Sie ein Problem, das Sie lösen möchten?
In diesem Fall in die 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz