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Arbeitssuche im Ausland

Letzter Stand: 12/2012

Steuern

Es gibt kein EU-weites Gesetz, das die Besteuerung von Arbeitssuchenden regelt.  Damit beschäftigen sich lediglich nationale Gesetze sowie multilaterale oder bilaterale Steuerabkommen zwischen einzelnen Ländern, die allerdings nicht alle Eventualitäten berücksichtigen. Die Grundsätze, die in den meisten Fällen Anwendung finden, werden jedoch im Folgenden erläutert.

Einkommensteuer auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit

In zahlreichen bilateralen Steuerabkommen werden Leistungen bei Arbeitslosigkeit als „sonstiges Einkommen“ eingestuft, das nur im Aufenthaltsland steuerpflichtig ist. Die genaue steuerliche Behandlung hängt jedoch von den jeweiligen Bestimmungen des anwendbaren bilateralen Steuerabkommens ab, dem Sie Näheres entnehmen können.

Wenn Sie sich für kurze Zeit (weniger als sechs Monate im Jahr) in einem anderen EU-Land aufhalten, ohne dort zu arbeiten, werden Sie für steuerliche Zwecke vermutlich nicht als Einwohner dieses Landes betrachtet. In diesem Fall sollten Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit normalerweise nur in dem Land besteuert werden, von dem sie ausgezahlt werden.

Fallbeispiel

Sie wohnen in Spanien, sind arbeitslos und gehen für drei Monate nach Belgien, um dort nach Arbeit zu suchen. Das nationale Steuerrecht beider Länder geht vermutlich davon aus, dass sich Ihr steuerlicher Sitz in Spanien befindet. In diesem Fall entrichten Sie weiterhin lediglich die spanische Einkommensteuer auf Ihre spanischen Leistungen bei Arbeitslosigkeit.

Wenn Sie sich mehr als sechs Monate im Jahr in einem anderen EU-Land aufhalten, wird Ihr steuerlicher Sitz in den meisten Fällen in dieses Land verlegt, sodass Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit in diesem Land besteuert werden.

Die meisten bilateralen Steuerabkommen sehen jedoch vor, dass Ihr steuerlicher Sitz in Ihrem Heimatland verbleibt, wenn Sie dort einen dauerhaften Wohnsitz sowie starke persönliche und wirtschaftliche Bindungen aufrechterhalten. In diesem Fall ist das andere EU-Land möglicherweise nicht zur Besteuerung Ihrer Leistungen bei Arbeitslosigkeit berechtigt.

Für verbindliche Auskünfte müssten das anwendbare bilaterale Steuerabkommen und die nationalen Gesetze der betreffenden Länder herangezogen werden.

Dank bilateraler Verträge zur Vermeidung von doppelten steuerlichen Sitzen und Doppelbesteuerung wird dasselbe Einkommen in der Regel nicht zweimal besteuert. Sollte dies doch der Fall sein, erhalten Sie im einen Land eine Steuergutschrift für die im anderen Land entrichteten Steuern.

Fallbeispiel

Sie wohnen in Island, sind arbeitslos und gehen für zehn Monate nach Schweden, um dort nach Arbeit zu suchen. Dabei halten Sie Ihre persönliche und wirtschaftliche Bindung an Island nicht aufrecht. Wahrscheinlich müssen Sie Ihr gesamtes Einkommen in Schweden versteuern. Verfügen Sie über irgendein Einkommen aus Island, kann dieses auch in Island versteuert werden. Ist dies der Fall, wird der Steuerbetrag, den Sie bereits in Island entrichtet haben, üblicherweise in Schweden angerechnet.

Fallbeispiel

Erkundigen Sie sich immer, wo Sie steuerpflichtig sind, wenn Sie sich in verschiedenen Ländern aufhalten

2009 geht Ana aus Dänemark nach Schweden und lässt sich dort ihre dänischen Leistungen bei Arbeitslosigkeit auszahlen. Nach sechs Monaten hat sie noch keinen Arbeitsplatz gefunden und kehrt nach Dänemark zurück. 2010 informiert das schwedische Finanzamt sie darüber, dass ihr gesamtes Einkommen aus dem Jahr 2009 unabhängig von seiner Herkunft in Schweden zu versteuern gewesen wäre.

Nach einem Aufenthalt von über sechs Monaten in Schweden kann davon ausgegangen werden, dass Anas steuerlicher Sitz 2009 in Schweden lag. Dasselbe Einkommen darf jedoch nicht ohne Anrechnung der Doppelbesteuerung zweimal besteuert werden. Aus diesem Grund sollte sich Ana zur Klärung der Lage sowohl an das dänische als auch an das schwedische Finanzamt wenden.

Fallbeispiel

Adam aus Polen arbeitet in Frankreich und erhält nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes dort Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Aufgrund seiner persönlichen Bindung an Polen lag sein steuerlicher Sitz immer in Polen.

Bei seiner Rückkehr nach Polen stellt Adam überrascht fest, dass er für seine französischen Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf der Basis des bilateralen Steuerabkommens zwischen Frankreich und Polen in Polen Einkommensteuer entrichten muss. Dass Adam seine Steuern in Polen zahlt, ist korrekt.

Sollte Frankreich seine Leistungen bei Arbeitslosigkeit jedoch ebenfalls besteuern, werden Adam die in Frankreich entrichteten Steuern in Polen angerechnet.

Dies ist nur ein grober Überblick über die üblichen Fälle. In einigen bilateralen Steuerabkommen können auch Ausnahmen von der allgemeinen Regel festgelegt sein. Zudem definiert jedes Land den steuerlichen Sitz anders.

Wenn Sie ins Ausland ziehen und Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit dort erhalten möchten, prüfen Sie unbedingt, wo Sie Steuern zahlen müssen.

Wenden Sie sich in solchen Angelegenheiten an Ihr Finanzamt. Die Berater für den europäischen Arbeitsmarkt erteilen in der Regel ebenfalls allgemeine Auskünfte zu den Regeln und Finanzbehörden in Ihrem neuen Land.

Weitere Informationen über Einkommensteuern im Ausland, insbesondere über die Definition des steuerlichen Sitzes in dem Land, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben, und in dem Land, in dem Sie in Zukunft arbeiten möchten:

Gleichbehandlung

Wenn Sie zur Arbeitssuche ins Ausland gehen und sich auch Ihr steuerlicher Sitz dort befindet, müssen Sie steuerrechtlich so behandelt werden wie die Staatsbürger dieses Landes.

Fallbeispiel

Als Ausländer mit steuerlichem Sitz in einem bestimmten Land haben Sie Anspruch auf dieselben Steuervergünstigungen wie Staatsbürger in Bezug auf alle Beiträge, die Sie im neuen Land entrichten (beispielsweise Rentenbeiträge oder Beiträge für eine private Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Vergünstigungen für Beiträge, die Sie in Ihrem Heimatland entrichten, geltend machen. Wenn Sie sich in Ihren Rechten diskriminiert fühlen, können Sie eine persönliche Beratung anfordern.

Sonstige Steuern

Wenn Sie weitere Informationen über Einkommensteuern oder sonstige Steuern – wie Lohnsteuer, Vermögensteuer, Kommunalsteuer, Schenkungs- oder Erbschaftsteuer – benötigen, erkundigen Sie sich beim Finanzamt in Ihrem neuen Land.

Wenn Sie eine Arbeitsstelle finden

Wenn Sie eine Arbeitsstelle finden, erkundigen Sie sich, wie und wo Ihre Einkünfte aus dieser Tätigkeit besteuert werden:

Siehe auch:

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