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Arbeitssuche im Ausland

Letzter Stand: 12/2012

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Wenn Sie in einem anderen Land arbeiten möchten, müssen Sie möglicherweise Ihre Qualifikationen und Ihre Berufserfahrung offiziell anerkennen lassen, sofern Ihr Beruf in diesem Land zu den reglementierten Berufen zählt.

Dieser Abschnitt behandelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Arbeit im Ausland. Wenn Sie im Ausland studieren möchten, treffen diese Informationen nicht zu. Für Informationen über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen zu akademischen Zwecken wenden Sie sich an ein nationales Informationszentrum für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC) English.

Fristen / Verfahren

Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Qualifikationen stellen, müssen die Behörden innerhalb eines Monats den Eingang Ihres Antrags bestätigen und etwaige noch benötigte Dokumente anfordern.

Innerhalb von vier Monaten nach der Vorlage Ihres vollständigen Antrags muss eine Entscheidung fallen. Wird Ihr Antrag abgelehnt, muss dies begründet werden.

Treffen die Behörden bis zum Ablauf der Frist keine Entscheidung, können Sie den Fall vor ein nationales Gericht bringen. Außerdem können Sie sich an unseren Unterstützungsdienst oder die nationalen Kontaktstellen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen English wenden.

Beglaubigte Dokumentenkopien / Übersetzungen

Die Behörden können beglaubigte Kopien (als Nachweis der Echtheit der Dokumente) und/oder beglaubigte Übersetzungen bestimmter Kerndokumente Ihres Antrags verlangen, beispielsweise von Zeugnissen, aus denen Ihre Qualifikationen hervorgehen. (Bei beglaubigten Übersetzungen wird die Richtigkeit durch einen öffentlich bestellten Übersetzer gewährleistet.)

Die Behörden müssen jedoch beglaubigte Übersetzungen aus anderen EU-Ländern akzeptieren und dürfen außerdem von den folgenden Dokumenten keine beglaubigten Übersetzungen verlangen:

  • Qualifikationen von Ärzten, für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpflegern, Geburtshelfern, Tierärzten, Zahnärzten, Apothekern oder Architekten;
  • Personalausweise, Reisepässe oder andere Dokumente, die nicht im Zusammenhang mit Ihren Qualifikationen stehen.

Fallbeispiel

Wenn Sie Ihre Rechte kennen, lassen sich bürokratische Hindernisse leichter überwinden

Katarina ist eine Apothekerin aus der Slowakei und möchte in Österreich arbeiten. Die österreichischen Behörden fordern sie zur Vorlage von beglaubigten Übersetzungen sämtlicher Begleitunterlagen Ihres Antrags auf.

Katarina ist nicht verpflichtet, beglaubigte Übersetzungen ihrer Zeugnisse vorzulegen. Für bestimmte Arten von Zeugnissen – von Ärzten, für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpflegern, Geburtshelfern, Tierärzten, Zahnärzten, Apothekern und Architekten – sind keine beglaubigten Übersetzungen erforderlich.

Sprachtest

Ihr neues Land kann verlangen, dass Sie anhand eines Sprachtests nachweisen, dass Sie über Grundkenntnisse der Landessprache verfügen.

Alle sprachlichen Voraussetzungen sollten nur einem Zweck dienen: der Gewährleistung, dass Sie ausreichende Sprachkenntnisse besitzen, um in Ihrem neuen Land Ihren Beruf ausüben zu können.

Titel / Berufsverbände

Sobald Ihre Qualifikationen anerkannt sind, müssen Ihnen die Behörden gestatten, sowohl den akademischen Titel zu führen, der Ihnen in Ihrem Heimatland verliehen wurde, sowie möglicherweise eine Abkürzung davon, als auch die Berufsbezeichnung, die in Ihrem neuen Land verwendet wird.

Wird Ihr Beruf in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten, über einen Verband oder eine Organisation reglementiert, müssen Sie diesem bzw. dieser beitreten, bevor Sie die entsprechende Berufsbezeichnung führen können.

Lesen Sie vor der Antragstellung auf die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation den Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG: Alles, was Sie über die Anerkennung der Berufsqualifikationen wissen müssen [230 KB] English español français italiano polski der Europäischen Kommission.

Für Physiotherapeuten

Wenn Sie Physiotherapeut sind, erfahren Sie hier, welche Dokumente und Formalitäten die nationalen Behörden des Landes, in dem Sie arbeiten möchten, verlangen:

Andere reglementierte Berufe

Wir sind bemüht, den für Physiotherapeuten erbrachten Service auch für andere Berufe bereitzustellen. Bis dahin hilft Ihnen die Datenbank über reglementierte Berufe English herauszufinden, welche Berufe in welchen Ländern von welchen Behörden reglementiert sind. Wenn Sie z. B. in Großbritannien als Architekt arbeiten möchten, klicken Sie auf „Architect“ (UK). Voraussetzung ist, dass Sie die Berufsbezeichnung in der Landessprache kennen.

Wenn Sie Ihren Beruf nicht in der Datenbank finden und wissen wollen, ob er in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten, reglementiert ist, können Sie sich an die nationale Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen English dieses Landes wenden. Diese unterstützt Sie auch bei der Suche nach der zuständigen Behörde und der Untersuchung, welche Dokumente Sie einreichen müssen.

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