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Wenn Sie in einem anderen Land arbeiten, müssen Sie und Ihre Familie wie Ihre Kollegen behandelt werden, die Staatsangehörige dieses Landes sind. Dies gilt insbesondere für
Der Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet nicht nur die offene Diskriminierung, sondern sämtliche Regelungen, durch die Sie indirekt benachteiligt werden (beispielsweise Maßnahmen, die Ihre Freizügigkeit einschränken).
So wäre etwa eine Regelung, die besagt, dass Sie erst längere Zeit in einem Land wohnen müssen, bevor Sie Zugang zu einer bestimmten öffentlichen Leistung erhalten, nicht rechtens.
JA — Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (selbst wenn sie keine EU-Bürger sind) haben Ihre Familienangehörigen Anspruch darauf,
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Sie betreffende Vorschrift oder Entscheidung gegen die EU-Regelungen zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern verstößt, müssen Sie sich zunächst an die Behörden des Landes wenden, in dem Sie arbeiten, und dort Ihr Recht einfordern.
Je nachdem, um welches Problem es sich im Einzelnen handelt, können Sie sich auch von den Unterstützungsdiensten der EU beraten lassen.
JA — Wenn er sich legal bei Ihnen in der Slowakei aufhält, genießt er auch darüber hinaus dieselben Rechte wie Sie.