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Fragen und Antworten – Beschäftigungsrelevante Rechte

  • Was genau bedeutet „Gleichbehandlung“?

    Wenn Sie in einem anderen Land arbeiten, müssen Sie und Ihre Familie wie Ihre Kollegen behandelt werden, die Staatsangehörige dieses Landes sind. Dies gilt insbesondere für

    • Ihr Recht, sich in dem Land einen Arbeitsplatz zu suchen und dafür Hilfe von den nationalen Arbeitsvermittlungen in Anspruch zu nehmen;
    • Steuerermäßigungen;
    • Fortbildungsmöglichkeiten;
    • Leistungen und Zuschüsse in den Bereichen Verkehr, Kultur, Sport usw.

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet nicht nur die offene Diskriminierung, sondern sämtliche Regelungen, durch die Sie indirekt benachteiligt werden (beispielsweise Maßnahmen, die Ihre Freizügigkeit einschränken).

    So wäre etwa eine Regelung, die besagt, dass Sie erst längere Zeit in einem Land wohnen müssen, bevor Sie Zugang zu einer bestimmten öffentlichen Leistung erhalten, nicht rechtens.

  • Wenn mir meine Familienangehörigen in mein neues Aufenthaltsland folgen, dürfen sie dann auch dort arbeiten?

    JA — Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (selbst wenn sie keine EU-Bürger sind) haben Ihre Familienangehörigen Anspruch darauf,

    • ohne Arbeitserlaubnis angestellt oder selbstständig erwerbstätig sein zu dürfen;
    • wie Staatsangehörige des jeweiligen Landes behandelt zu werden.
  • Was kann ich tun, wenn ich mich durch meinen Arbeitgeber oder die Behörden diskriminiert fühle?

    Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Sie betreffende Vorschrift oder Entscheidung gegen die EU-Regelungen zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern verstößt, müssen Sie sich zunächst an die Behörden des Landes wenden, in dem Sie arbeiten, und dort Ihr Recht einfordern.

    Je nachdem, um welches Problem es sich im Einzelnen handelt, können Sie sich auch von den Unterstützungsdiensten der EU beraten lassen.

  • Wenn der Aufenthalt meines Bruders bei mir in der Slowakei genehmigt wird, darf er dann auch dort arbeiten, obwohl er kein EU-Bürger ist?

    JA — Wenn er sich legal bei Ihnen in der Slowakei aufhält, genießt er auch darüber hinaus dieselben Rechte wie Sie.

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