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Letzter Stand: 12/2012
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Was bleibt von Ihrem Bruttoeinkommen in Deutschland nach dem Steuerabzug übrig?
Die tariflichen Einkommensteuersätze steigen progressiv mit dem zu versteuernden Ein-kommen, und zwar von 14% bis auf 45%. Mit dem Interaktiven Lohn- und Einkommensteu-errechner
des Bundesministeriums der Finanzen können Sie Ihre voraussichtliche jähr-liche Einkommenssteuerbelastung ermitteln.
Außerdem wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % Ihrer Einkommensteuer erhoben.
Wenn Sie zudem ein Mitglied in einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind, zahlen Sie Kirchensteuer. Die Kirchensteuer bemisst sich nach der Einkommensteuer und beträgt 8% (in Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9% (in anderen Bundesländern).
Sie müssen vierteljährliche Steuervorauszahlungen (auf der Grundlage Ihrer Einkünfte vom Vorjahr) zum Ausgleich Ihrer erwarteten endgültigen Steuerschuld leisten.
Sie haben ein neues Unternehmen gegründet? Dann werden Sie vom Finanzamt aufgefordert, im Voraus Angaben über die Höhe Ihres zu erwartenden Gewinns zu machen. Auf dieser Grundlage wird das Finanzamt die Höhe der Vorauszahlungen zu den zu zahlenden Steuern festlegen.
In beiden Fällen müssen Sie bis Ende Mai des Folgejahres eine Steuererklärung an das für Sie zuständige Finanzamt abgeben.
Ihr Finanzamt
informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Eingehendere Beratung können Sie von Steuerberatern oder Anwälten erhalten. Diese Personen können Sie auch vertreten.
Sie können Ihren Steuerbescheid beim Finanzamt
anfechten und erforderlichenfalls in weiterer Folge beim Finanzgericht Klage erheben. Sie haben einen Monat Zeit, einen Bescheid anzufechten.
Steuerrecht – EU und einzelne Länder
Deutsche Regierung – Informationen zur Einkommensteuer
Informieren Sie sich auch über Ihre Rechte in der EU.
Anlaufstellen
Sie haben die gewünschten Informationen nicht gefunden? Haben Sie ein Problem, das Sie lösen möchten?
Holen Sie sich sachverständigen Rat beim europäischen Unterstützungsnetz für Unternehmen
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