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Als Beamter/Beamtin fallen Sie weiterhin uneingeschränkt unter das Sozialversicherungssystem Ihres Arbeitgebers in Ihrem Heimatland. Sie müssen dort Kindergeld beantragen.
Wenn Sie als Beamter/Beamtin arbeitslos werden, können Sie sich entweder in dem Land, das Sie beschäftigt hat, oder in dem Land, in dem Sie gearbeitet haben, als arbeitssuchend melden.
Wenn Sie in dem Land, in dem Sie gearbeitet haben, bleiben wollen, müssen Sie sich dort als arbeitssuchend melden. Sie werden dabei wie ein Staatsangehöriger dieses Landes behandelt. Sie müssen bei der nationalen Arbeitsvermittlungnationalen Arbeitsvermittlung des Landes, das Sie beschäftigt hatte, ein Formular U1 (oder ein Formular E 301) anfordern.
Wenn Sie in das Land zurückkehren wollen, das Sie beschäftigt hatte, müssen Sie sich dort als arbeitssuchend melden.
Wenn Sie als Beamter/Beamtin von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein Formular S1 (oder ein Formular E 106) anfordern, damit Sie und Ihre Familie Anspruch auf Gesundheitsversorgung während Ihres Auslandsaufenthalts haben. Sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, reichen Sie Ihr Formular S1 (oder Ihr Formular E 106) bei der Krankenkasse Ihrer Wahl (falls eine Wahl besteht) in Ihrem neuen Land ein.
Informieren Sie sich über das Gesundheitssystem des Landes, in dem Sie jetzt arbeiten: Es kann sich stark von dem unterscheiden, das Sie aus Ihrem Heimatland kennen.
Um in dem Land, in das Sie entsandt wurden, medizinische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse in dem Land, in dem Sie normalerweise arbeiten, ein Dokument DA1 anfordern, das Einzelheiten zu Ihrem Unfall oder Ihrer Krankheit enthält. Dieses Dokument legen Sie dann der Krankenkasse in dem Land vor, in das Sie entsandt wurden.
Für die Zahlung einer eventuellen Einkommensausfallentschädigung ist Ihre Krankenkasse in dem Land, in dem Sie normalerweise arbeiten, zuständig.