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Letzter Stand: 12/2012
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Was bleibt von Ihrem Bruttoeinkommen in Deutschland nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrig?
Interaktiver Abgabenrechner – Deutschland
Der Einkommensteuersatz steigt progressiv mit dem zu versteuernden Einkommen, und zwar von 14% bis auf 45%.
Wenn Sie Mitglied in einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind, zahlen Sie Kirchensteuer. Sie beträgt 8% (in Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9% (in anderen Bundesländern).
Außerdem wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % Ihrer Einkommensteuer erhoben.
Berücksichtigt werden:
Sie müssen vierteljährliche Steuervorauszahlungen (auf der Grundlage Ihrer Einkünfte vom Vorjahr) zum Ausgleich Ihrer erwarteten endgültigen Steuerschuld leisten.
Sie haben ein neues Unternehmen gegründet? Dann müssen Sie die Höhe der Vorauszahlungen selbst berechnen.
In beiden Fällen müssen Sie bis Ende Mai des Folgejahres eine Steuererklärung abgeben.
Ihr Finanzamt
informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Eingehendere Beratung können Sie von Steuerberatern oder Anwälten erhalten. Diese Personen können Sie auch vertreten.
Sie können Ihren Steuerbescheid beim Finanzamt
anfechten und erforderlichenfalls in weiterer Folge beim Finanzgericht Klage erheben. Sie haben einen Monat Zeit, einen Bescheid anzufechten.
Steuerrecht – EU und einzelne Länder
Deutsche Regierung – Informationen zur Einkommensteuer
Informieren Sie sich auch über Ihre Rechte in der EU.
Anlaufstellen
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