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Wanderarbeitnehmer

Letzter Stand: 12/2012

Steuern

In welcher Situation befinden Sie sich?

Ich bin selbständig

Welches Einkommen ist in Deutschland zu versteuern?

  • Sie leben mehr als sechs Monate in Deutschland? Ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer ist ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Ein gewöhnlicher Aufenthalt oder ein Wohnsitz in Deutschland führen dazu, dass  Sie Ihr weltweites Einkommen dort versteuern müssen.
  • Sie haben höchstens sechs Monate in Deutschland gelebt? Wenn Sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben,  zahlen Sie dort nur Steuern auf das dort erzielte Einkommen.
  • Sie beziehen Einkommen aus anderen EU-Ländern? Vergewissern Sie sich, dass Sie auf dasselbe Einkommen nicht zweimal Steuern zahlen.

Wie viel müssen Sie zahlen?

Was bleibt von Ihrem Bruttoeinkommen in Deutschland nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrig?

Interaktiver Abgabenrechner – Deutschland

Einkommensteuersätze für 2011 (Steuererklärung 2012)

Der Einkommensteuersatz steigt progressiv mit dem zu versteuernden Einkommen, und zwar von 14% bis auf 45%.

Wenn Sie Mitglied in einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind, zahlen Sie Kirchensteuer. Sie beträgt 8% (in Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9% (in anderen Bundesländern).

Außerdem wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % Ihrer Einkommensteuer erhoben.

Berücksichtigt werden:

  • Steuerfreibeträge
  • Abzüge, die Ihnen eventuell für bestimmte Arten von Ausgaben zustehen

Wann und wie zahlen Sie?

Sie müssen vierteljährliche Steuervorauszahlungen (auf der Grundlage Ihrer Einkünfte vom Vorjahr) zum Ausgleich Ihrer erwarteten endgültigen Steuerschuld leisten.

Sie haben ein neues Unternehmen gegründet? Dann müssen Sie die Höhe der Vorauszahlungen selbst berechnen.

In beiden Fällen müssen Sie bis Ende Mai des Folgejahres eine Steuererklärung abgeben.

Einsprüche/Klagen

Ihr Finanzamt informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Eingehendere Beratung können Sie von Steuerberatern oder Anwälten erhalten. Diese Personen können Sie auch vertreten.

Sie können Ihren Steuerbescheid beim Finanzamt anfechten und erforderlichenfalls in weiterer Folge beim Finanzgericht Klage erheben. Sie haben einen Monat Zeit, einen Bescheid anzufechten.

Links

Steuerrecht – EU und einzelne Länder
Deutsche Regierung – Informationen zur Einkommensteuer

Informieren Sie sich auch über Ihre Rechte in der EU.

Anlaufstellen

Brauchen Sie weitere Hilfe?

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