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Letzter Stand: 12/2012
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Nur wenn Sie im Ausland arbeiten wollen, nicht für Studienzwecke.
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikationen außerhalb der EU erworben haben, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob Sie die Anerkennung dieser Qualifikationen beantragen können.
Wenn Sie als Physiotherapeut/-in dauerhaft in Österreich arbeiten möchten, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
Sämtliche Unterlagen (außer Reisepass bzw. Personalausweis) müssen in Deutsch abgefasst sein.
Sie können Dokumente in anderen Sprachen vorlegen, diese müssen aber jeweils von einer beglaubigten Übersetzung begleitet sein, die von einem amtlich anerkannten Übersetzer in Österreich oder einem anderen EU-Land oder Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz angefertigt wurde.Um einen amtlich anerkannten Übersetzer zu finden, können Sie sich an den einschlägigen nationalen Übersetzerverband
English wenden.
Wenn Sie Kopien einreichen, müssen diese gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Tel.: +43 1 711 00 4640
Internet
Zusätzliche Informationen
[98 KB] English
Wenn Sie Ihre Dokumente abgeschickt haben, müssen die Behörden innerhalb
350 Euro (ungefähr)
Die Behörde wird Sie während des Anerkennungsverfahrens über die Einzelheiten der Zahlung informieren.
Wenn Sie als Physiotherapeut/-in vorübergehend in Österreich arbeiten möchten, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
Länderregierungen.
Wenn Sie Ihre Dokumente abgeschickt haben, müssen die Behörden innerhalb:
40 Euro (ungefähr)
Sie haben die gewünschten Informationen nicht gefunden? Haben Sie ein Problem, das Sie lösen möchten?
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