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Letzter Stand: 12/2012
Dieser Abschnitt behandelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen für die
Arbeit
im Ausland. Wenn Sie im Ausland
studieren
möchten, treffen diese Informationen nicht zu. Für Informationen über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen zu akademischen Zwecken wenden Sie sich an ein nationales Informationszentrum für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC)
English.
Wenn Sie in einem anderen Land arbeiten möchten, müssen Sie möglicherweise Ihre Berufsqualifikationen (Ausbildung und Berufserfahrung) offiziell anerkennen lassen, sofern Ihr Beruf in diesem Land zu den reglementierten Berufen zählt.
Wenn Sie Ihre Dienste in einem anderen Land befristet erbringen wollen, müssen Sie unter Umständen vorab eine Erklärung einschicken. Wenn Ihr Beruf reglementiert ist und sich auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit auswirken kann, können Ihre Qualifikationen im Vorfeld einer Prüfung unterzogen werden.
Nutzen Sie die Datenbank über reglementierte Berufe
English, um herauszufinden, ob Ihr Beruf in einem anderen EU-Land reglementiert ist. Aus dieser Datenbank geht hervor, welche Berufe in welchen Ländern von welchen Behörden reglementiert sind. Wenn Sie z. B. in Großbritannien als Architekt arbeiten möchten, klicken Sie auf „Architect“ (UK). Voraussetzung ist, dass Sie die Berufsbezeichnung in der Landessprache kennen.
Wenn Sie Ihren Beruf nicht in der Datenbank finden, können Sie sich an die nationale Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen
English des Landes wenden, in dem Sie arbeiten möchten. Diese unterstützt Sie auch bei der Suche nach der zuständigen Behörde und der Untersuchung, welche Dokumente Sie einreichen müssen.
Wenn Ihr Beruf und die zugehörige Ausbildung in dem Land reglementiert ist, in dem Sie arbeiten möchten, nicht jedoch in Ihrem Heimatland, müssen Sie unter Umständen nachweisen, dass Sie Ihren Beruf in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben, bevor Sie Ihren Beruf im neuen Land ständig oder auch nur vorübergehend ausüben können.
Erkundigen Sie sich bei der nationalen Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen
English des Landes, in dem Sie arbeiten wollen, wie Sie Ihre Unterlagen aufbereiten sollen und welche Dokumente Sie vorlegen müssen.
Ist Ihr Beruf in Ihrem neuen Land nicht reglementiert, können Sie ihn unter denselben Voraussetzungen ausüben wie die Staatsangehörigen dieses Landes.
Vorsicht: Auch wenn Ihr Beruf als solcher in Ihrem neuen Land nicht reglementiert ist, könnte er dort als Teil eines anderen, reglementierten Berufes gesehen werden. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall bei den Behörden des Landes, in dem Sie arbeiten möchten, ob Ihr Beruf dort als reglementierter Beruf gilt. Die nationalen Kontaktstellen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen
English unterstützen Sie bei der Suche nach der Behörde, die Ihnen diese Auskunft erteilen kann.
Skilehrer Moritz aus Österreich möchte im französischen Skiort Ventron unterrichten. Bevor er nach Frankreich reist, informiert er sich in der Datenbank über reglementierte Berufe
English, ob Skilehrer in Frankreich zu den reglementierten Berufen zählt. Weil der Beruf des Skilehrers in der Datenbank nicht vorkommt, geht Moritz davon aus, dass er nicht zu den reglementierten Berufen gehört, und nimmt die Tätigkeit als Skilehrer in Frankreich auf.
Bei einer Kontrolle wird ihm mitgeteilt, dass er ohne vorherige Anerkennung seiner Berufsqualifikationen nicht in Frankreich unterrichten darf. In Frankreich ist der Beruf des Skilehrers nämlich Bestandteil der umfassenderen Berufsbezeichnung ‚Sportlehrer‘.
Wenn Sie Physiotherapeut sind, erfahren Sie hier, welche Dokumente und Formalitäten die nationalen Behörden des Landes, in dem Sie arbeiten möchten, verlangen:
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Wir sind bemüht, den derzeit für Physiotherapeuten erbrachten Dienst auch für andere Berufe bereitzustellen. Bis dahin hilft Ihnen die Datenbank über reglementierte Berufe
English herauszufinden, welche Berufe in welchen Ländern von welchen Behörden reglementiert sind. Wenn Sie z. B. in Großbritannien als Architekt arbeiten möchten, klicken Sie auf „Architect“ (UK). Voraussetzung ist, dass Sie die Berufsbezeichnung in der Landessprache kennen.
Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Qualifikationen stellen, müssen die Behörden innerhalb eines Monats den Eingang Ihres Antrags bestätigen und etwaige noch benötigte Dokumente anfordern.
Innerhalb von vier Monaten nach der Vorlage Ihres vollständigen Antrags muss eine Entscheidung fallen. Wird Ihr Antrag abgelehnt, muss dies begründet werden.
Treffen die Behörden bis zum Ablauf der Frist keine Entscheidung, können Sie den Fall vor ein nationales Gericht bringen. Außerdem können Sie sich an unseren Unterstützungsdienst
English oder die nationalen Kontaktstellen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen
English wenden.
Die Behörden können beglaubigte Kopien (als Nachweis der Echtheit der Dokumente) und/oder beglaubigte Übersetzungen bestimmter Kerndokumente Ihres Antrags verlangen, beispielsweise von Zeugnissen, aus denen Ihre Qualifikationen hervorgehen. (Bei beglaubigten Übersetzungen wird die Richtigkeit durch einen öffentlich bestellten Übersetzer gewährleistet.)
Die Behörden müssen jedoch beglaubigte Übersetzungen aus anderen EU-Ländern akzeptieren und dürfen außerdem von den folgenden Dokumenten keine beglaubigten Übersetzungen verlangen:
Katarina ist eine Apothekerin aus der Slowakei und möchte in Österreich arbeiten. Die österreichischen Behörden fordern sie zur Vorlage von durch einen beeideten österreichischen Übersetzer beglaubigten Übersetzungen sämtlicher Begleitunterlagen Ihres Antrags auf.
Katarina ist jedoch nicht verpflichtet, beglaubigte Übersetzungen ihrer Zeugnisse vorzulegen. Für bestimmte Arten von Zeugnissen – von Ärzten, für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpflegern, Geburtshelfern, Tierärzten, Zahnärzten, Apothekern und Architekten – sind keine beglaubigten Übersetzungen erforderlich.
Ihr neues Land kann verlangen, dass Sie anhand eines Sprachtests nachweisen, dass Sie über Grundkenntnisse der Landessprache verfügen.
Alle sprachlichen Voraussetzungen sollten nur einem Zweck dienen: der Gewährleistung, dass Sie ausreichende Sprachkenntnisse besitzen, um in Ihrem neuen Land Ihren Beruf ausüben zu können.
Sobald Ihre Qualifikationen anerkannt sind, müssen Ihnen die Behörden gestatten, sowohl den akademischen Titel zu führen, der Ihnen in Ihrem Heimatland verliehen wurde, sowie möglicherweise eine Abkürzung davon, als auch die Berufsbezeichnung, die in Ihrem neuen Land verwendet wird.
Wird Ihr Beruf in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten, über einen Verband oder eine Organisation reglementiert, müssen Sie diesem bzw. dieser beitreten, bevor Sie die entsprechende Berufsbezeichnung führen können.
Lesen Sie vor der Antragstellung auf die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen den Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG: Alles, was Sie über die Anerkennung der Berufsqualifikationen wissen müssen
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der Europäischen Kommission.
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