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Wanderarbeitnehmer

Letzter Stand: 12/2012

Familienleistungen

Arten von Familienleistungen

Wenn Sie ins EU-Ausland ziehen, sollte Ihnen bewusst sein, dass es dort möglicherweise unterschiedliche Formen von Familienleistungen gibt, z. B.

  • Kindergeld;
  • Erziehungsgeld;
  • Kinderbetreuungsgeld;
  • besondere Familienleistungen für Waisen.

Jedes Land gewährt bestimmte Familienleistungen; deren Höhe und die dafür geltenden Bedingungen sind aber sehr unterschiedlich. In einigen Ländern werden regelmäßige Zahlungen geleistet, während in anderen Ländern anstelle von Zahlungen je nach Familiensituation steuerliche Vergünstigungen zum Tragen kommen. Bei einem Umzug ins Ausland können sich die Familienleistungen ändern, auf die Sie Anspruch haben. Das kann zu einer Erhöhung oder zu einer Verringerung Ihres Einkommens führen.

Wenden Sie sich vor einem Umzug ins Ausland an einen Berater für den europäischen Arbeitsmarkt, um sich über Ihre Ansprüche auf Familienleistungen in Ihrem neuen Wohnsitzland zu informieren. Die Unterschiede zwischen den Systemen der verschiedenen Länder können sich deutlich auf Ihr Gesamteinkommen auswirken.

Fallbeispiel

Durch einen Umzug ins Ausland verlieren Sie nicht zwangsläufig Ihre Ansprüche in Ihrem Herkunftsland

Lisa aus Schweden ist schwanger. Ihr Mann Ole erhält ein verlockendes Jobangebot aus Holland, doch Lisa möchte, dass er es ablehnt: Im Gegensatz zu Schweden gewährt Holland nämlich kein Erziehungsgeld.

Lisa arbeitet in Schweden und ist dort versichert. Ole und Lisa können nach Holland ziehen. Die Tatsache, dass sich Lisa während ihres Mutterschaftsurlaubs in Holland aufhält, wirkt sich nach schwedischem Recht nicht auf ihren Leistungsanspruch aus, solange ihr Arbeitsvertrag in Schweden aufrecht bleibt.

Welches Land zahlt Ihre Familienleistungen?

Wenn Sie und/oder der andere Elternteil Ihres Kindes im Ausland arbeiten oder leben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Familienleistungen unterschiedlicher Länder.

In solchen Fällen verschaffen sich die zuständigen nationalen Behörden einen Überblick über die Situation beider Elternteile und entscheiden, welches Land für die Erbringung der Leistungen hauptverantwortlich ist. Diese Entscheidung wird anhand der „Prioritätsregeln“ getroffen.

Erweisen sich die Familienleistungen des „primär“ zuständigen Landes als niedriger als jene, auf die Sie im „sekundär“ zuständigen Land Anspruch hätten (weil Sie dort arbeiten oder weil dieses Land Ihnen eine Rente zahlt), erbringt das sekundär zuständige Land eine Zusatzleistung, die der Differenz zwischen den beiden Leistungen entspricht. So ist sichergestellt, dass Sie die höchstmöglichen Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Fallbeispiel

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben

Steve aus Luxemburg hat eine Beschäftigung in Frankreich aufgenommen, wohnt aber weiterhin in Luxemburg. Damit ist Frankreich nun für seine Sozialversicherung zuständig, und Steve sollte dort Kindergeld beantragen.

Obwohl seine Familie weiterhin in Luxemburg wohnt, hat sie nicht allein aufgrund ihres Wohnsitzes einen Anspruch auf einen Zuschlag zum Kindergeld.

Prioritätsregeln

Ausgangsszenario: Sie sind der einzige Elternteil mit Anspruch auf Familienleistungen und Sie sind in mehr als einem Land anspruchsberechtigt,

  • weil Sie in einem Land arbeiten und in einem oder mehreren anderen Ländern eine Rente beziehen:

    In diesem Fall ist das Land, in dem Sie arbeiten, primär für die Zahlung Ihrer Familienleistungen zuständig. Unter Umständen haben Sie zudem in dem Land, von dem Sie Rente beziehen, Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

ODER

  • weil Sie in einem Land leben und in einem anderen arbeiten:

    In diesem Fall ist das Land, in dem Sie arbeiten, primär für die Zahlung Ihrer Familienleistungen zuständig.

Wann immer die Familienleistungen, die Sie vom primär zuständigen Land erhalten, niedriger sind als jene in den anderen Ländern, in denen Sie anspruchsberechtigt sind, zahlen Ihnen diese Länder Ergänzungsleistungen zur Überbrückung der Differenz.

Ausgangsszenario: Sie und der andere Elternteil Ihres Kindes haben in mehr als einem Land Anspruch auf Familienleistungen,

  • weil Sie beide in demselben EU-Land arbeiten, jedoch in einem anderen leben:

    In diesem Fall ist das Land, in dem Sie arbeiten, gemäß seinen jeweiligen Regelungen für Ihre Familienleistungen zuständig.

ODER

  • weil Sie beide in verschiedenen Ländern arbeiten:

    In diesem Fall, wenn Sie oder der andere Elternteil Ihres Kindes in dem Land arbeiten, in dem Ihr Kind lebt, ist dieses Land gemäß seinen jeweiligen Regelungen für Ihre Familienleistungen zuständig.

    Arbeiten Sie beide nicht in dem Land, in dem Ihr Kind lebt, ist das Land für Ihre Familienleistungen zuständig, in dem die höchsten Beiträge gezahlt werden.

Die Gesamthöhe Ihrer Familienleistungen sollte dem Höchstbetrag der möglichen Leistungen entsprechen.

Wenn Sie geschieden sind und Ihr früherer Partner Familienleistungen bezieht, diese jedoch nicht für Ihr gemeinsames Kind aufwendet, können Sie sich diese Leistungen von der für Familienleistungen zuständigen Behörde des Landes, in dem Ihr Kind lebt, direkt auszahlen lassen, sofern Sie die Familie erhalten.

Wo werden Familienleistungen beantragt?

Familienleistungen können in jedem Land beantragt werden, in dem Sie oder der andere Elternteil Ihrer Kinder anspruchsberechtigt sind. Die Behörde im Land der Antragstellung wird Ihren Antrag an die anderen zuständigen Länder weiterleiten.

Wenn Sie Leistungen in einem Land rechtzeitig beantragen, gilt dies als rechtzeitige Antragstellung in sämtlichen anderen EU-Ländern, in denen Sie anspruchsberechtigt sind. Leistungen, auf die Sie einen Anspruch haben, können Ihnen nicht verweigert werden, weil das Land, bei dem Sie den Antrag gestellt haben, Ihre Unterlagen zu spät an die zuständige Behörde eines anderen Landes weitergeleitet hat.

Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die Fristen für die Beantragung von Familienleistungen. Versäumen Sie eine Frist, könnte dies zu einem Verlust Ihres Anspruchs führen.

Die nationalen Behörden sind zur Zusammenarbeit und zum Austausch aller für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Informationen verpflichtet. Zur Beseitigung von Sprachbarrieren verwenden die nationalen Behörden für den Informationsaustausch einheitliche Formulare (früher: E-Formulare).

Die nationalen Systeme für Familienleistungen innerhalb Europas sind sehr unterschiedlich.

Informieren Sie sich über das System für Familienleistungen des Landes, in das Sie ziehen, um Probleme und Missverständnisse und möglicherweise dadurch entstehende schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.

Nationale Sozialversicherungssysteme

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In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

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