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Letzter Stand: 12/2012
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Sobald Sie sich als Neubürger bei den Kommunalbehörden angemeldet haben, müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden.
Nein
– niedrigere Sätze sind für bestimmte Personengruppen möglich, z. B. für Behinderte
– Steuerbefreiung für bestimmte Fahrzeugklassen, z. B. schadstoffarme Fahrzeuge und Elektroautos
Siehe auch: Kraftfahrzeugsteuergesetz
Die Steuersätze hängen hauptsächlich vom Hubraum und den Emissions- bzw. Schadstoffwerten ab.