Navigationsleiste
Letzter Stand: 12/2012
Denken Sie daran, dass Sie überall in der EU in einer Notsituation über die Rufnummer 112 aus dem Fest- und Mobilnetz den Rettungsdienst erreichen können.
English
deen
daen
enet
deen
en
enit
enlv
enlt
deenfr
enmt
ennl
enpl
enpt
ensv
Füllen Sie den europäischen Unfallbericht aus. Dieses Standarddokument, das in den meisten EU-Ländern gleich gestaltet ist, hilft Ihnen beim Festhalten der Ereignisse und erleichtert die Klärung von Streitfällen.
Schäden, die Sie anderen Personen zufügen, sind durch die Versicherung in Ihrem Heimatland in jedem Fall gedeckt, auch wenn sich der Unfall im EU-Ausland ereignet hat.
Andere Schäden wie eigene Verletzungen (fremdverursachte Schäden), Brand, Diebstahl usw., die im Ausland entstehen, sind kein standardmäßiger Bestandteil von Versicherungspolicen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer vor Ihrer Abreise nach den in diesen Fällen geltenden Bedingungen.
Ihre Haftpflichtversicherung schließt alle Personen mit Ausnahme des Fahrers mit ein, die sich in Ihrem Fahrzeug befinden. In den meisten EU-Ländern können Sie außerdem einen zusätzlichen Versicherungsschutz für den Fahrer gegen fremdverursachte Schäden abschließen.
Sie sind bis zur Höhe der in Ihrem Versicherungsvertrag genannten Summen versichert.
Das EU-Recht gewährleistet Mindestdeckungssummen für die Haftung. Wenn Sie in einem anderen EU-Land in einen Unfall verwickelt werden, sind Sie mindestens in Höhe der folgenden Summen versichert:
für Personenschäden:
für Sachschäden:
Wenn Sie Ihre Versicherung in einem Land abgeschlossen haben, in dem höhere Haftungssummen gelten als die Mindestsummen in der EU, sind Sie in der gesamten EU bis zu diesem Betrag durch Ihre Versicherung abgedeckt.
Übersteigt der tatsächliche Schaden die Höchstsumme des Landes, in dem der Unfall passiert ist, und sieht Ihre Versicherungspolice keine höheren Deckungssummen vor, müssen Sie die Differenz begleichen.
Weitere Informationen über nationale Bestimmungen zu Unfällen und Deckungssummen:
deen
daen
enet
deen
en
enit
enlv
enlt
deenfr
enmt
ennl
enpl
enpt
ensv
Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob er eine unbegrenzte Haftpflichtdeckung anbietet, insbesondere für Personenschäden.
Das EU-Recht gewährleistet auch, dass Sie die höchstmögliche Haftpflichtdeckungssumme erhalten (siehe auch das untenstehende Beispiel).
In Ihrem Heimatland gilt die EU-Vorschrift über die Mindestdeckungssumme für die Haftung von 1 000 000 Euro bei Sachschäden. Sie verursachen einen Unfall in einem anderen Land, in dem die Mindestdeckungssumme bei 1 200 000 Euro liegt. Die entstandenen Sachschäden werden auf 1 100 000 Euro geschätzt und liegen damit 100 000 Euro über der in Ihrem Land geltenden Summe.
Selbst wenn Sie mit Ihrem Versicherer keinen Vertrag über höhere Summen abgeschlossen haben, sind Sie für 1 100 000 Euro versichert, da das EU-Recht die vorteilhafteste Deckung anwendet – in diesem Fall die Deckungssumme, die in dem Land gilt, in dem es zu dem Unfall kam.
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen