Navigationsleiste
JA. Alle EU-Führerscheine werden in der ganzen EU anerkannt. Auf EU-Ebene werden folgende Klassen anerkannt: AM, A1, A2, A, B, BE, B1, B1E, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE.
Erfahren Sie mehr:
JA. Es gibt zwei Arten von Dreiradfahrzeugen, leichte (Klasse A1) und schwerere (Klasse A). Für Dreiradfahrzeuge und Motorräder können unterschiedliche Anforderungen, beispielsweise bezüglich des Mindestalters, gelten.
Erfahren Sie mehr:
Wenn Sie immer noch 17 sind, können sich einige Länder weigern, Ihre Klasse B anzuerkennen (z. B. für Autos). Sind Sie jedoch mindestens 18 Jahre alt, so müssen andere EU-Länder Ihren Führerschein Klasse B anerkennen, auch wenn er ausgestellt wurde, als Sie erst 17 waren.
Erfahren Sie mehr:
JA. Wenn Ihr Führerschein von einem EU-Land ausgestellt wurde und 10 bis 15 Jahre lang gültig ist, bleibt er gültig, bis er abläuft. Die EU-Länder müssen dafür sorgen, dass spätestens 2033 nur noch Führerscheine im neuen EU-Standardformat in Umlauf sind.
NEIN. Wenn Ihr Führerschein länger, z. B. lebenslänglich, gültig ist, muss er vor dem 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Außerdem kann von Ihnen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegen, verlangt werden, Ihren Führerschein nach zwei Jahren in einen des neuen Landes umzutauschen.
Erfahren Sie mehr:
Bei Ihrem internationalen Führerschein handelt es sich lediglich um eine beglaubigte Übersetzung Ihres (wahrscheinlich) brasilianischen Führerscheins. Sie können ihn in Portugal nur deshalb verwenden, weil Portugal Ihren brasilianischen Führerschein anerkennt. Wenn Sie jedoch in ein anderes EU-Land ziehen, das Ihren brasilianischen Führerschein nicht anerkennt, ist Ihr internationaler Führerschein wertlos. Die Regelung der gegenseitigen Anerkennung gilt nur für ursprünglich in der EU ausgestellte Führerscheine.
Erfahren Sie mehr:
NEIN. Es ist verboten, mehr als einen Führerschein zu besitzen, selbst wenn Ihr Führerschein aufgrund eines Fahrverbots eingezogen wurde.
Erfahren Sie mehr:
Das hängt davon ab, ob Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben oder nicht. Wenn ja, gilt das Verbot weltweit, auch in Belgien. Wenn nicht, gilt es nur für Spanien, und die spanischen Behörden müssen Ihnen Ihren Führerschein bei der Ausreise zurückgeben.
Erfahren Sie mehr: