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Letzter Stand: 12/2012
Wenn Sie Ihren Führerschein bei Reisen im Ausland verlieren oder dieser gestohlen wird, sollten Sie sich an die Polizei vor Ort und an das Konsulat oder die Botschaft Ihres Landes wenden, um zu erfahren, was Sie tun müssen.
Diese können ein vorläufiges Dokument ausstellen, mit dem Sie innerhalb eines beschränkten Zeitraums im Land fahren dürfen.
Vorläufige Führerscheine und Bescheinigungen, die ausgestellt wurden, um verlorene oder gestohlene Führerscheine kurzzeitig zu ersetzen, werden nicht automatisch in anderen EU-Ländern anerkannt.
Nach ihrer Rückkehr in Ihr Wohnsitzland müssen Sie bei Ihrer dortigen Behörde die Ausstellung eines neuen Führerscheins beantragen.
Führerscheine, die während einer Auslandsreise ablaufen, verlieren automatisch ihre Gültigkeit und werden in anderen Ländern möglicherweise nicht anerkannt.
Sie können Ihren Führerschein nur in dem Land, in dem Sie wohnhaft sind, verlängern lassen. Stellen Sie also vor der Abreise sicher, dass Ihr Führerschein für die gesamte Reisedauer gültig ist.
Henrik lebt in Dänemark und möchte im Urlaub nach Deutschland, Frankreich und Italien reisen. Unglücklicherweise verliert er sein Portemonnaie mit seinem Führerschein bereits am Anfang der Reise in Deutschland.
Ohne Führerschein kann ihm eine Geldbuße auferlegt werden, wenn er von der Polizei kontrolliert wird.
Henrik wendet sich an die dänische Botschaft in Deutschland, die ihm rät, den Verlust der Polizei vor Ort zu melden. Die dänische Botschaft stellt ihm außerdem eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass er rechtmäßiger Inhaber eines dänischen Führerscheins ist.
Anschließend muss Henrik die italienischen und die französischen Behörden kontaktieren, um zu erfahren, ob sie die von den dänischen Behörden ausgestellte vorläufige Bescheinigung anerkennen.
In diesem Fall die 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen