Um einen EU-Führerschein en zu erhalten, müssen Sie:
- Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in dem EU-Land haben, in dem Sie den Führerschein beantragen,
- das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben,
- die körperliche und geistige Tauglichkeit besitzen,
- eine Fahrprüfung bestehen.
Gewöhnlicher Wohnsitz
Sie müssen den Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie gewöhnlich oder regelmäßig leben. In der Regel handelt es sich hierbei um das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr leben.
Haben Sie berufliche und persönliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern, gilt der Ort Ihrer persönlichen Bindungen als Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Die letztgenannte Voraussetzung entfällt, wenn Sie sich zur Ausführung einer Aufgabe von bestimmter Dauer in einem anderen EU-Land aufhalten.
Wenn Sie zum Studieren in ein anderes EU-Land ziehen, ändert sich hierdurch nicht Ihr gewöhnlicher Wohnsitz. Sie können in Ihrem Gastland aber trotzdem einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie seit mindestens sechs Monaten dort studieren.
Mindestalter
Für den Führerscheinerwerb gilt das folgende Mindestalter: In einigen EU-Ländern kann es allerdings darüber oder darunter liegen. Möglicherweise gelten zusätzliche Anforderungen. Es gibt kein Höchstalter für den Führerscheinbesitz. Sie dürfen ihn so lange behalten, wie der Arzt Ihnen die Fahrtauglichkeit bescheinigt.
Alter | Führerscheinklasse |
---|---|
16 |
Mopeds, Klasse AM Leichtkrafträder, Klasse A1 Vierrädrige Fahrzeuge, Klasse B1 |
18 |
Normale Krafträder, Klasse A2 Im Allgemeinen müssen Sie für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse A2 eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern mit einem Führerschein der Klasse A1 vorweisen können. Alternativ dazu können sie bei einem höheren Mindestalter von in der Regel 24 Jahren den Führerschein auch direkt erwerben. Kraftfahrzeuge, Klasse B, BE Mittelschwere Fahrzeuge, Klasse C1, C1E |
20 |
Schwere Krafträder, Klasse A Für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse A müssen Sie in der Regel eine mindestens zweijährige Fahrpraxis in der Klasse A2 vorweisen können. Alternativ dazu können sie bei einem höheren Mindestalter von in der Regel 24 Jahren den Führerschein auch direkt erwerben. |
21 |
Große Fahrzeuge, Klasse C, CE Minibusse, Klasse D1, D1E |
24 |
Busse, Klasse D, DE |
Körperliche und geistige Tauglichkeit
Bevor die zuständigen Behörden Ihnen einen Führerschein aushändigen, prüfen sie Ihre Fahrtauglichkeit. Unter Umständen ist bei jeder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder ab einem gewissen Alter eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Lkw- und Busfahrer müssen alle fünf Jahre zur ärztlichen Kontrolle.
Fahrprüfung und Fahrprüfer
Es gibt keine EU-weiten Vorschriften zur Fahrerausbildung, zu Fahrschulen oder zu Fahrlehrern. Es gibt jedoch EU-Mindeststandards für:
- die Fahrprüfung – Sie müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.
- die Fahrprüfer– Sie müssen eine entsprechende Schulung erfolgreich durchlaufen und regelmäßig an Qualitätssicherungs- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen .
Wenn alle Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie einen EU-Führerschein im Standardformat – eine Plastikkarte in Kreditkartengröße mit besonderen Sicherheitsmerkmalen, die 2013 in allen EU-Ländern eingeführt wurde.
Hier erfahren Sie mehr über Führerscheinmodelle, die vor 2013 ausgegeben wurden und derzeit noch gültig sind, wie sie aussehen, ihre Sicherheitsmerkmale und die darin aufgeführten Berechtigungen und Fahrzeugklassen.
Länderspezifische Informationen
Informieren Sie sich über die Bestimmungen für den Führerscheinerwerb in dem Land, in dem Sie leben, über Fahrerausbildung und -prüfung, Alter und medizinische Tauglichkeit unter:
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