Geltende Bestimmungen
Auf Straßen und Parkplätzen sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten.
Parken auf Straßen
Fahrzeuge mit sichtbar angezeigtem Parkausweis erhalten keine Vergünstigungen.
Parken auf Parkplätzen
Fahrzeuge mit sichtbar angezeigtem Parkausweis erhalten keine Vergünstigungen.