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JA – Wenn Sie innerhalb der EU fliegen, in der EU landen (mit einer EU-Fluggesellschaft) oder die EU per Flugzeug verlassen, können Sie bis zu 2 Mobilitätshilfen (z. B. einen Rollstuhl) aufgeben – die dann im Laderaum transportiert werden.
Der Zugang zum Flugzeug darf Ihnen nicht aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität verweigert werden, außer aus Sicherheitsgründen oder wenn das Flugzeug offensichtlich zu klein ist.
Sie haben zu jedem Zeitpunkt Ihrer Reise Anspruch auf kostenlose Unterstützung – unter anderem beim Besteigen des Flugzeugs und im Flughafenterminal. Informieren Sie in jedem Fall im Vorfeld Ihrer Reise die Fluggesellschaft darüber, dass Sie Hilfe benötigen.
Dieselben Regeln gelten bei Reisen mit dem Schiff.
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