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Fragen und Antworten – Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern

  • Ich bin indischer Staatsangehöriger und wohne in Irland. Diesen Sommer werde ich verschiedene europäische Länder bereisen. Ich habe gehört, dass es ein „Schengen“-Visum gibt. Stimmt es, dass ich keine separaten Visumanträge stellen muss, wenn ich in mehrere Länder reisen möchte?

    JA — Wenn Sie in verschiedene Länder innerhalb des Schengen-Raums reisen, benötigen Sie nur ein Visum.

    Das kurzzeitige Schengen-Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten und gilt für die folgenden Länder:

    Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

    Erfahren Sie mehr:

  • Ich bin Italienerin, aber mein Mann und meine Kinder sind kolumbianische Staatsbürger. Benötigen sie ein Visum, wenn sie mit mir von Brasilien, unserem derzeitigen Wohnsitz, nach Spanien reisen?

    JA — Als Kolumbianer benötigen Ihre Angehörigen ein Schengen-Visum für den kurzzeitigen Aufenthalt.

    Da Sie jedoch EU-Staatsangehörige sind, erhalten sie diese Visa kostenlos und im beschleunigten Verfahren.

    Erfahren Sie mehr:

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