Reisedokumente für EU-Bürger/innen

Dokumente, die Sie für Reisen in der EU und in Schengen-Ländern benötigen

Als EU-Bürger/in dürfen Sie in den 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (Nicht-EU-Länder, aber Mitglieder des Schengen-Raums en ) mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis frei reisen. Ihr Reisedokument muss am Tag der Reise gültig sein. Kinder und Minderjährige müssen einen eigenen Reisepass oder Personalausweis haben – mehr über Reisen mit Minderjährigen. Wenn Sie mit Ihren Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern reisen, gelten besondere Regeln. Informieren Sie sich vorher!

Wann muss ich einen Reisepass oder Personalausweis vorzeigen?

Wenn Sie in Ländern des Schengen-Raums unterwegs sind, brauchen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis an der Grenze normalerweise nicht vorzuzeigen. Allerdings dürfen alle Schengen-Länder unter außergewöhnlichen Umständen, z. B. wenn ihre öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit bedroht ist, vorübergehende Grenzkontrollen einführen. Welche Länder zum Schengen-Raum gehören, sehen Sie unten in der Tabelle. Hier finden Sie ausführlichere und aktuelle Informationen über vorübergehende Grenzkontrollen en . Wenn ein Land des Schengen-Raums vorübergehende Grenzkontrollen durchführt, müssen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzeigen.

Auf Reisen zwischen einem Schengen-Land und Bulgarien, Zypern, Irland oder Rumänien, die zwar zur EU gehören, aber keinen vollständigen Schengen-Status haben, müssen Sie ein gültiges Reisedokument vorzeigen. Bei vorübergehenden Grenzkontrollen einzelner Länder müssen Sie sich ebenfalls mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen.

Schengen-Raum Nicht-Schengen-Raum
EU-Länder Nicht-EU-Länder EU-Länder
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz Bulgarien, Irland, Rumänien und Zypern

Reisedokumente zum Nachweis Ihrer Unionsbürgerschaft

Haben Sie in den oben genannten Fällen nicht die erforderlichen Reisedokumente bei sich, kann Ihnen die Einreise verweigert werden. Die Behörden müssen Ihnen allerdings die Möglichkeit geben, die Papiere innerhalb einer angemessenen Frist zu beschaffen oder auf andere Art nachzuweisen, dass Sie EU-Bürger/in sind. In einer solchen Situation sind Sie dafür verantwortlich, nachzuweisen, dass Sie die Unionsbürgerschaft und somit das Recht haben, in den 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz frei zu reisen.

Sonstige Kontrollen in der EU und in den Schengen-Ländern

In den EU- und Schengen-Ländern kann die Polizei bei Bedarf auch an Binnengrenzen und in Grenzgebieten (z. B. an Häfen, Flughäfen und Bahnhöfen) Kontrollen durchführen en , beispielsweise Identitätskontrollen. Einige Länder verlangen, dass Sie Ihre Ausweispapiere immer bei sich haben, wenn Sie sich dort befinden. Führerscheine, Post, Bank- oder Steuerkarten sind keine Reisedokumente und werden meistens auch nicht als Identitätsnachweis anerkannt. Es wird daher dringend empfohlen, die richtigen Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) mitzuführen, damit Sie sich bei Bedarf ausweisen können. Andernfalls müssen Sie bei Polizeikontrollen vor Ort mit Strafen rechnen.

Einreiseverbot

In Ausnahmefällen kann ein EU- oder Schengen-Land Ihnen oder Ihren Familienangehörigen aus Gründen der „öffentlichen Ordnung, öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Gesundheit“ die Einreise verweigern. Dabei müssen die Behörden nachweisen, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen eine „tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung“ darstellen. Die Entscheidung, die Gründe sowie Beschwerdemöglichkeiten und -fristen müssen Ihnen oder Ihren Familienangehörigen schriftlich mitgeteilt werden.

Dokumente, die Sie für Reisen in Länder (und aus Ländern) außerhalb der EU und des Schengen-Raums benötigen

Als EU-Bürger/in benötigen Sie bei Reisen in ein Nicht-EU-Land einen gültigen Reisepass und für einige Länder ein Visum. Schauen Sie in unserer Liste nach, in welche Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums Sie als EU-Bürger/in ohne Visum einreisen können.

Informieren Sie sich rechtzeitig über Einreisevoraussetzungen (z. B. wie lange Ihr Reisepass noch gültig sein muss) und mögliche Beschränkungen für das Land, in das Sie reisen möchten. Auch bei der Rückkehr ins Heimatland können Einschränkungen gelten. Wichtig: Kinder und Minderjährige brauchen ein eigenes Reisedokument und womöglich ein Visum. Die Behörden Ihres Landes veröffentlichen aktuelle Reisehinweise en – schauen Sie rechtzeitig für das Land nach, in das Sie reisen möchten!

Warnhinweis

Bei der Rückreise in Ihr EU- oder Schengen-Land muss Ihr Reisedokument am Reisetag gültig sein.

Konsularischer Schutz

Sollten Sie auf Reisen in einem Land außerhalb der EU konsularischen Schutz und Unterstützung benötigen, haben Sie das Recht, sich an die Botschaft oder das Konsulat eines anderen EU-Landes zu wenden, wenn Ihr Heimatland nicht vertreten ist. Sie erhalten dort zum Beispiel Hilfe, wenn Sie einen schweren Unfall hatten oder schwer erkranken. Wenn Ihre Reisepapiere gestohlen werden oder verloren gehen, können Ihnen Ersatzpapiere ausgestellt werden. Erfahren Sie mehr über den konsularischen Schutz außerhalb der EU und die Suche nach einer Botschaft oder einem Konsulat en .

Siehe auch:

Für Reisen in Europa erforderliche Dokumente

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 22/02/2024
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