Führerschein und Versicherung

Wenn Sie mit dem Auto in ein anderes EU-Land reisen, sollten Sie sich vergewissern, dass Ihr Führerschein und Ihre Versicherung dort gültig sind!

Anerkennung und Gültigkeit des Führerscheins

EU-Führerscheine

Wenn Ihr Führerschein in einem EU-Land ausgestellt wurde, können Sie ihn in der gesamten EU verwenden.

Vergewissern Sie sich vor Ihrer Abreise, dass Ihr Führerschein noch gültig ist. Wenn Ihr Führerschein während einer Auslandsreise abläuft, verliert er automatisch seine Gültigkeit und wird in anderen Ländern möglicherweise nicht anerkannt.

Beachten Sie, dass Sie mit einem vorläufigen Führerschein oder einer vorläufigen Bescheinigung in einem anderen Land kein Fahrzeug führen dürfen.

Standardformat

Seit 2013 haben alle in der EU ausgestellten Führerscheine en cs ein Standardformat – eine kreditkartengroße Plastikkarte mit Lichtbild und besseren Sicherheitsmerkmalen.

Die folgenden Führerscheinklassen werden in ganz Europa anerkannt: AM, A1, A2, A, B, BE, B1, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE.

Warnhinweis

Mindestalter: Beachten Sie, dass für das Führen bestimmter Fahrzeugklassen besondere Altersbestimmungen gelten, die von Land zu Land unterschiedlich sein können.

Fallbeispiel

Sofia ist 14 und hat in Italien ihren Mopedführerschein gemacht. Sie würde gerne in Belgien Moped fahren, dort liegt das Mindestalter dafür jedoch bei 16 Jahren.

Sofia muss also ihren 16. Geburtstag abwarten, bevor sie in Belgien rechtmäßig Moped fahren kann, ohne dort eine Fahrprüfung ablegen zu müssen.

Im Austausch gegen Nicht-EU-Führerscheine ausgestellte EU-Führerscheine

Wenn Sie Ihren Nicht-EU-Führerschein in dem Land, in dem Sie jetzt leben, gegen einen EU-Führerschein umgetauscht haben, dürfen Sie mit diesem in der ganzen EU fahren.

Nicht-EU-Führerscheine

Wenn Sie in der EU mit einem von einem Nicht-EU-Land ausgestellten Führerschein fahren möchten, wenden Sie sich an die Behörden des Landes, das Sie besuchen, oder an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Heimatlandes in diesem Land.

Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

Wenn Sie Ihren Führerschein bei Reisen im Ausland verlieren oder dieser gestohlen wird, sollten Sie den Verlust bzw. Diebstahl bei der örtlichen Polizeidienststelle und dem Konsulat oder der Botschaft Ihres Landes melden.

Ihr Konsulat wird Kontakt zu den nationalen Behörden aufnehmen, die Ihren Führerschein ausgestellt haben, um zu überprüfen, ob Ihre Fahrerlaubnis nicht eingeschränkt, ausgesetzt, widerrufen oder aufgehoben wurde.

Auf Grundlage der vom Konsulat erhaltenen Informationen kann die Polizei dann ein vorläufiges Dokument ausstellen, mit dem Sie im betreffenden Land für einen begrenzten Zeitraum fahren dürfen.

Sie können einen Ersatzführerschein nur in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren üblichen Wohnsitz haben.

Vorläufige Führerscheine und Bescheinigungen, die ausgestellt wurden, um verlorene oder gestohlene Führerscheine kurzzeitig zu ersetzen, werden nicht automatisch in anderen EU-Ländern anerkannt.

Fallbeispiel

Henrik lebt in Dänemark und möchte im Urlaub nach Deutschland, Frankreich und Italien reisen. Unglücklicherweise verliert er seine Brieftasche mit seinem Führerschein bereits am Anfang der Reise in Deutschland. Ohne Führerschein riskiert er eine Geldbuße im Falle einer Polizeikontrolle.

Henrik wendet sich an die dänische Botschaft in Deutschland, die ihm rät, den Verlust der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Die dänische Botschaft stellt ihm außerdem eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass er rechtmäßiger Inhaber eines dänischen Führerscheins ist.

Anschließend muss Henrik die italienischen und die französischen Behörden kontaktieren, um zu erfahren, ob sie die von den dänischen Behörden ausgestellte vorläufige Bescheinigung anerkennen.

Sie haben Ihren Führerschein im Urlaub verloren? Hier erfahren Sie im Einzelnen, was zu tun ist:

Weitere Informationen zum Thema Führerschein für Personen, die im Ausland leben.

Gültigkeit der Autoversicherung

Die in Ihrem Heimatland ausgestellte Autoversicherungspolice bietet in der gesamten EU Deckung, wenn Sie einen Personenschaden verursachen.

Hier finden Sie weitere Informationen über nationale Bestimmungen zum Deckungsumfang von Versicherungen bei Auslandsreisen:

Ihr Autokennzeichen ist der Nachweis dafür, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Polizei wird Sie also in einem anderen Land in der Regel nicht anhalten, um zu überprüfen, ob Sie versichert sind. Bei Reisen mit einem Anhänger muss auch dieser versichert sein. In einigen EU-Ländern muss Ihr Anhänger durch eine eigene Versicherung abgedeckt sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer vor Ihrer Abreise danach.

Nehmen Sie stets Ihre Versicherungsunterlagen mit. Das kann vieles vereinfachen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt oder von der Polizei angehalten werden.

Fallbeispiel

Ronaldo wurde in Frankreich von der Polizei angehalten, weil er zu schnell gefahren war. Da er seine Versicherungsunterlagen nicht dabei hatte, verlangte die Polizei von ihm, bei seinem Versicherer in Portugal anzurufen, um nachzuweisen, dass er versichert war.

Auch wenn Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, Ihre Unterlagen mitzuführen, ist dies der einfachste Weg zum Nachweis Ihres Versicherungsschutzes. So können Sie Zeit und Geld sparen, wenn Sie im Ausland in Schwierigkeiten geraten.

Weitere Informationen zum Thema Versicherung für Personen, die im Ausland leben.

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 06/11/2023
Seite weiterempfehlen