Fragen und Antworten - Alkohol, Tabak und Verbrauchsteuern

Einfuhren gelten dann als für den persönlichen Bedarf bestimmt, wenn sie gelegentlich erfolgen, von Ihnen oder ihren Familienangehörigen verwendet werden oder als Geschenk vorgesehen sind und die festgelegten Höchstmengen nicht überschreiten.

JA – Solange Sie nicht die Höchstmengen solcher Waren für den persönlichen Bedarf überschreiten, dürfen Sie sie zoll-, mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei von den Kanarischen Inseln einführen.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 13/07/2023
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