Preisbildung und Zahlungen

Beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen in der EU müssen Sie eindeutig über den Gesamtpreis, einschließlich aller Steuern und Zusatzgebühren, informiert werden.

Beim Online-Kauf sollten Sie – z. B. durch einen Klick auf eine Schaltfläche – ausdrücklich bestätigen müssen, dass Sie sich darüber bewusst sind, dass das Absenden Ihrer Bestellung Ihre Zahlungspflicht auslöst.

Warnhinweis

Bei Online-Zahlungen von mehr als 30 Euro müssen Sie sich per Zwei-Faktor-Authentifizierung mit einer Kombination aus mindestens zwei Elementen legitimieren:

  • mit Ihrem Mobiltelefon oder Kartenleser (persönliche Gegenstände) UND Ihrer PIN oder Ihrem Passwort (persönliche Informationen)
  • mit Ihrem Mobiltelefon oder Kartenleser (persönliche Gegenstände) UND Ihrem Fingerabdruck (körperliches Erkennungsmerkmal)
  • mit Ihrer PIN oder Ihrem Passwort (persönliche Informationen) UND Ihrem Fingerabdruck (körperliches Erkennungsmerkmal)

Dies erhöht die Sicherheit der Zahlungsvorgänge.

Preisaufschläge: Kartennutzungsentgelte

Händler in der EU dürfen Ihnen keine Zusatzentgelte für die Verwendung Ihrer Kredit- oder Debitkarte berechnen. Die einzigen Ausnahmen sind Karten von American Express/Diners Club und Firmenkreditkarten, bei denen nicht Sie, sondern Ihr arbeitgebendes Unternehmen die Rechnung erhält. Bei Verwendung dieser Karten könnte ein Zusatzentgelt anfallen, dieses darf jedoch nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten, die dem Händler durch die Zahlungsverarbeitung entstehen.

Bei Nutzung Ihrer Karte in einem anderen EU-Land kann Ihnen Ihr Kartenanbieter allerdings Umtauschgebühren berechnen, wenn Sie in einer anderen Währung als dem Euro bezahlen.

„Kostenlose“ Online-Dienste

Sogenannte kostenlose Online-Dienste sind durchaus mit Kosten verbunden: Ihre personenbezogenen Daten sind wertvoll – deshalb erheben kostenlose Webdienste und Apps diese. Gemäß den EU-Vorschriften haben Sie das Recht zu erfahren, wie Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und verwendet werden. Sie sollten auch die Einzelheiten des Vertrags kennen, z. B. die Art der „kostenlosen“ Dienste, die Vertragsdauer, Informationen über das Widerrufsrecht und die Vertragskündigungsbedingungen.

Gemäß den EU-Vorschriften haben Sie ein ausdrückliches Recht auf vorvertragliche Informationen und ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Gleiches gilt für Situationen, in denen Sie nichts gezahlt, dem Händler aber personenbezogene Daten übermittelt haben, die für den Dienst nicht unmittelbar erforderlich sind (z. B. Einwilligung zur Erhebung von Verhaltensdaten für Werbezwecke).

Diese Verbraucherschutzrechte ergänzen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, die die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten der Verbraucher regeln.

Fallbeispiel

Geben Sie nicht mehr preis als nötig

Daniel aus Frankreich suchte nach einem Online-Tool, um seine PDF-Dateien in editierbare Dokumente umzuwandeln. Er fand eine scheinbar vertrauenswürdige Anwendung. Um das Dokument konvertieren zu können, musste er jedoch den Dienst abonnieren und seine E-Mail-Adresse und weitere personenbezogene Daten bereitstellen. Da nicht klar war, was das Abonnement umfassen würde, brach Daniel den Vorgang ab.

Als Verbraucherin und Verbraucher haben Sie das Recht auf klare und verständliche vorvertragliche Informationen über die Dienstleistung sowie das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung und ohne Kosten von jeder Dienstleistung zurückzutreten.

Entgelte für Zusatzdienste

Sie müssen jeder vom Händler geforderten Zusatzzahlung – z. B. für Eilzustellung, Geschenkverpackung oder Reiseversicherung – separat zustimmen.

Ein Händler darf Ihnen für diese Dienste keine Kosten berechnen, wenn Sie diese nicht ausdrücklich ausgewählt haben. Ein vorangekreuztes Kästchen auf der Website des Händlers gilt nicht als Zustimmung. Daher haben Sie Anspruch auf Erstattung einer eventuellen auf diese Weise erschlichenen Zahlung.

Fallbeispiel

Bevor Sie zahlen, muss der Händler Ihnen den Gesamtpreis einschließlich Steuern und Gebühren mitteilen

Ewa aus Polen hat einige Bücher bei einem Online-Händler gekauft. Ihre Kreditkarte wird mit einem höheren Betrag belastet als dem Gesamtbetrag, der auf der Website des Händlers angegeben war. Sie stellt fest, dass die Lieferkosten erst hinzugefügt wurden, nachdem sie ihren Kauf abgeschlossen hatte.

Da Händler nach dem EU-Recht dazu verpflichtet sind, korrekte und vollständige Preisinformationen anzuzeigen, bevor Kundinnen und Kunden einen Online-Kauf tätigen, meldet Ewa diesen Vorfall sowohl dem Unternehmen als auch den polnischen Behörden. Nach dem Einschreiten der Behörden wird ihr die Differenz erstattet.

Zahlungen in einer anderen Währung – Entgelte für Währungsumrechnungen

Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung in einer anderen Währung kaufen und bezahlen, fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an. Auch wenn Sie Bargeld in einer ausländischen Währung an einem Geldautomaten abheben, bezahlen Sie mehr als den abgehobenen Betrag. Folgende Zusatzkosten können anfallen:

  • Fremdwährungsgebühren Ihrer Bank oder Ihres Kartenausstellers (wenn Sie einen Betrag in einer anderen Währung als Euro bezahlen oder abheben)
  • Umtauschgebühren
  • Geldautomatengebühren

Es kann vorkommen, dass Sie im Laden oder online vor die Wahl gestellt werden, ob Sie in der lokalen Währung oder der Währung Ihres Heimatlandes bezahlen möchten. Wenn Sie in der lokalen Währung bezahlen, erfahren Sie erst auf Ihrem Kontoauszug oder der Kreditkartenabrechnung, wie viel die Transaktion in Ihrer Währung tatsächlich gekostet hat. Oft ist dies die kostengünstigere Option. Wenn Sie in der Währung Ihres Heimatlandes bezahlen, wissen Sie sofort, wie viel Sie die Transaktion kostet. Durch Zusatzgebühren ist dies jedoch oft die teurere Option.

Wenn Sie die Möglichkeit erhalten, in Ihrer Währung zu bezahlen, müssen Sie auch über die Zusatzkosten aufgeklärt werden. Diese sollten als prozentualer Aufschlag zu den jüngsten Wechselkursen der Europäischen Zentralbank ausgedrückt sein.

Beispiel: Ein Hotel gibt Ihnen die Wahl, Ihren Aufenthalt in der Landeswährung oder in der Währung Ihres Heimatlandes zu bezahlen. Wenn Sie sich für Ihre Währung entscheiden, rechnet das Hotel den Betrag zum Wechselkurs der EZB um und teilt Ihnen mit, wie viel Prozent Aufschlag dazukommen.

Auf der Website Ihrer Bank oder Ihres Kartenausstellers sollten ebenfalls Informationen über diese Art von Gebühren verfügbar sein. In jedem Fall haben Sie stets das Recht, sich dagegen zu entscheiden und den Betrag doch in der Landeswährung zu bezahlen.

Preisdiskriminierung

Als EU-Bürgerin oder Bürger bzw. Einwohnerin oder Einwohner eines EU-Landes darf Ihnen beim Kauf von Waren und Dienstleistungen in der EU kein höherer Preis wegen Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzlandes berechnet werden.

Bei Online-Käufen in der EU können Preisunterschiede zwischen Ländern oder verschiedenen Versionen derselben Website auftreten, zum Beispiel aufgrund unterschiedlicher Lieferkosten. Wenn Sie jedoch online Waren ohne grenzüberschreitende Lieferung kaufen – etwa, weil Sie die Waren selbst beim Händler oder im Laden abholen – sollten für Sie dieselben Preise und Sonderangebote wie für Käuferinnen und Käufer mit Wohnsitz in dem betreffenden EU-Land gelten. Ihnen darf nicht mehr berechnet werden, und Sie dürfen auch nicht am Kauf gehindert werden, nur weil Sie in einem anderen Land leben.

Die gleichen Vorschriften gelten für den Erwerb von Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen der Gewerbetreibenden erbracht werden, z. B. Eintrittskarten für einen Vergnügungspark, Hotelbuchung, Autovermietung oder Kauf elektronisch erbrachter Dienstleistungen (wie Cloud Services oder Website-Hosting). In diesen Fällen sollten Sie ebenfalls dieselben Preise zahlen wie lokale Kundinnen und Kunden.

Warnhinweis

Urheberrechtlich geschützte Medien wie Filme, elektronische Bücher und Musik unterliegen in den einzelnen Ländern oft unterschiedlichen Lizenzvereinbarungen. Daher haben Sie möglicherweise nicht immer in allen EU-Ländern den gleichen Zugang zu denselben Produkten zu demselben Preis.

Fallbeispiel

Ihnen darf kein höherer Preis aufgrund Ihres Wohnsitzlandes berechnet werden

Hilda aus Dänemark wollte ein Mietauto für ihren Sommerurlaub in Spanien buchen. Auf der Website einer spanischen Autovermietung wählte sie das gewünschte Fahrzeug. Als sie jedoch ihre Anschrift eingab, um die Reservierung abzuschließen, stieg der Gesamtpreis für ihr Mietauto um 140 Euro.

Hilda kontaktierte ihr örtliches europäisches Verbraucherzentrum, um sich über diese Preisdiskriminierung zu beschweren. Das Zentrum half ihr beim Einreichen einer offiziellen Beschwerde, in der die diskriminierende Preisgestaltung auf der Website der Autovermietung beanstandet wurde. Für den Verstoß gegen die EU-Vorschriften kann die Autovermietung von der zuständigen nationalen Behörde mit einer Geldbuße belegt werden.

Preisbildungsregeln für Reisetickets

Die EU-Vorschriften über die Preisfestsetzung gelten auch für Reisetickets wie Flug- oder Bahnfahrscheine, egal ob Sie diese online oder persönlich kaufen. Beim Kauf eines Tickets muss also dessen Gesamtpreis – einschließlich aller Steuern, Gebühren und sonstigen Kosten – von Anfang an angegeben sein. Auf diese Weise können Sie die Preise leichter mit denen anderer Reiseveranstalter vergleichen.

Alle optionalen Zusatzleistungen (wie Reiseversicherungen) müssen deutlich als solche ausgewiesen werden und dürfen nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung berechnet werden.

Wenn Ihnen bei der Online-Buchung eines Fluges eine unklare Preisgestaltung auffällt, können Sie dies den nationalen Behörden en in Ihrem EU-Wohnsitzland melden.

Automatische Weiterleitung auf einer Website

Unterhält ein Händler mehrere Versionen seiner Website, dürfen Sie nicht automatisch weitergeleitet werden, es sei denn, Sie geben Ihre Zustimmung dazu. Beispiel: Sie sind Kundin oder Kunde in Frankreich und möchten direkt eine Website in Belgien (.be) besuchen. Der Händler schlägt Ihnen vor, Sie auf die Website für Frankreich (.fr) weiterzuleiten. Sofern Sie nicht der Weiterleitung ausdrücklich zustimmen, sollten Sie weiterhin Zugang zur Website mit dem Länderkürzel .be haben, die Sie ursprünglich besucht hatten.

Sie sollten darüber hinaus die Möglichkeit haben, Ihre Wahl jederzeit zu ändern, beispielsweise über eine Schaltfläche zur Länderauswahl. So können Sie die Preise und Angebote für Waren und Dienstleistungen desselben Händlers in unterschiedlichen Ländern vergleichen. Prüfen Sie jedoch stets die Geschäftsbedingungen des Händlers sowie die Lieferoptionen und -kosten für Ihr Land.

Fragen und Antworten

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 25/03/2024
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