Immobiliendarlehen

Ein Immobiliendarlehen ermöglicht Ihnen den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Solche Darlehen werden von Banken, Wohnungsbaugesellschaften oder anderen Kreditgebern angeboten und oft durch eine Hypothek auf Ihre Immobilie besichert.

Mit einem Immobiliendarlehen ist in der Regel ein niedrigerer Zinssatz und ein längerer Rückzahlungszeitraum verbunden als mit einem Verbraucherkredit. Wenn Sie jedoch Ihren Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und Ihr Darlehen durch eine Hypothek auf Ihre Immobilie besichert wurde, kann der Darlehensgeber Ihr Haus beschlagnahmen und zur Tilgung des Darlehens weiterverkaufen.

Banken steht es frei, Ihrem Darlehensantrag stattzugeben oder ihn abzulehnen. Bevor der Darlehensgeber Ihnen ein Darlehen anbietet, prüft er Ihre Kreditwürdigkeit – also, ob Sie sich das Darlehen wirklich leisten können.

Grundsätzlich können Sie ein Immobiliendarlehen auch von Darlehensgebern mit Sitz in anderen EU-Ländern erhalten, doch Ihr Wohnsitzland, der Ort, an dem Sie arbeiten, und der Standort der Immobilie können Einfluss darauf haben, wie der Kreditgeber Ihren Antrag bewertet.

Daher ist es wichtig zu verstehen, wie Ihre Kreditwürdigkeit bewertet wird.

Kreditwürdigkeitsprüfung

Bevor ein Kreditgeber Ihnen ein Darlehen anbietet, muss er Ihre Kreditwürdigkeit bewerten. Hierzu zieht er verschiedene Kriterien heran, darunter

  • Ihre finanzielle Lage (Vermögenswerte, Schulden usw.) und
  • der Wert der Immobilie, durch die das Darlehen besichert ist.

Deshalb werden Sie aufgefordert, Ihr Einkommen offenzulegen, so dass der Kreditgeber prüfen kann, ob Sie das Darlehen zurückzahlen können.

Der Kreditgeber kann Ihnen nur dann ein Immobiliendarlehen anbieten, wenn aus der Bewertung hervorgeht, dass Sie es aller Wahrscheinlichkeit nach zurückzahlen können.

Kreditgeber weigern sich häufig, Darlehen für Immobilien in anderen Ländern zu gewähren. Auch bei Antragstellern, die ihr Einkommen nicht in dem Land beziehen, in dem der Kreditgeber seinen Sitz hat, oder deren Wohnsitz sich in einem anderen Land befindet, kommt dies oft vor. Nicht zulässig ist es jedoch, dass Kreditgeber EU-Bürger allein aus Gründen der Staatsangehörigkeit unterschiedlich behandeln.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Bank Sie aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert, können Sie

  • die Bank oder ihre Beschwerdestelle um eine offizielle schriftliche Stellungnahme mit Angabe der Gründe für die Ablehnung bitten;
  • wenn die Ablehnung allein aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit erfolgt ist, sich an das Netz für die außergerichtliche Streitbeilegung im Bereich Finanzdienstleistungen ( FIN-NET) wenden, das bei länderübergreifenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Finanzdienstleistern wie Banken vermittelt.

Wie kann ich Angebote bewerten und vergleichen?

Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Kreditgebern zu vergleichen, bevor Sie sich für ein Immobiliendarlehen entscheiden. Mit einem verbindlichen Angebot muss der Kreditgeber Ihnen auch das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS) aushändigen. Damit erhalten Sie den bestmöglichen Überblick über die Bedingungen angebotener Kreditverträge.

Das Merkblatt enthält die folgenden Informationen:

  • Höhe des Darlehens
  • Laufzeit des Darlehens
  • Art des Zinssatzes
  • zurückzuzahlender Gesamtbetrag
  • effektiver Jahreszins: Gesamtkosten des Kredits, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz. Der effektive Jahreszins erleichtert den Vergleich verschiedener Angebote
  • regelmäßig oder einmalig zu zahlende Kosten
  • Anzahl, Häufigkeit und Höhe aller Ihrer Zahlungen
  • Informationen über die Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung und dabei anfallende Gebühren
  • bei Aufnahme eines Kredits in einer Fremdwährung: Beispiele zur Erläuterung der möglichen Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf Ihr Darlehen

Mit dem ESIS können Sie Angebote verschiedener Anbieter vergleichen und das für Sie beste auswählen. Verlangen Sie dieses Merkblatt von Ihrem Kreditgeber, wenn Sie es nicht automatisch erhalten haben.

Bedenkzeit oder Rücktrittsfrist von mindestens 7 Tagen

Nach den EU-Vorschriften muss Ihnen der Kreditgeber oder Kreditvermittler mindestens 7 Tage zur Prüfung des Angebots einräumen. Einige EU-Länder räumen dem Kreditnehmer eine längere Frist ein.

Je nach Land, in dem Sie Ihr Darlehen beantragen, kann dies entweder

  • eine Bedenkzeit sein, in der Sie prüfen können, ob Ihnen das Angebot zusagt, oder
  • ein Zeitraum, in dem Sie von der bereits unterzeichneten Kreditvereinbarung zurücktreten können, oder
  • eine Kombination aus beiden Möglichkeiten.

Frühzeitige Rückzahlung Ihres Immobiliendarlehens

In der Regel können Sie Ihre Schulden ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. So brauchen Sie keine Zinsen auf ausstehende Schulden mehr zu zahlen oder können Ihr Darlehen durch ein günstigeres Angebot – auch von einem anderen Kreditgeber – ablösen.

In dem Fall, dass Sie Ihr Darlehen früher als vorgesehen zurückzahlen, legen nationale Regeln fest, welche Entschädigung der Kreditgeber dafür verlangen darf.

Derartige Vorfälligkeitsentschädigungen dürfen nicht höher sein als der finanzielle Verlust des Kreditgebers.

Hypothekarkreditversicherung, sonstige Dienste

Eine Hypothekarkreditversicherung springt ein, wenn Sie durch unglückliche Umstände nicht in der Lage sind, Ihre Schulden zurückzuzahlen – zum Beispiel wegen Tod, Krankheit oder Verlust des Arbeitsplatzes.

Kreditgeber können verlangen, dass Sie eine Hypothekarkreditversicherung abschließen.

Eventuell schlagen sie Ihnen eine mit Ihrer Kreditvereinbarung gebündelte Versicherung vor; sie dürfen Ihnen den Kredit aber nicht verweigern, wenn Sie dieses Angebot nicht annehmen.

Sie haben stets das Recht, sich bei anderen Versicherern nach besseren Bedingungen umzuschauen, solange der Deckungsumfang der angebotenen Policen dem entspricht, was der Kreditgeber verlangt.

Kreditgeber können Sie jedoch verpflichten, bei ihnen ein Giro- oder Sparkonto einzurichten, von dem aus Sie Ihr Darlehen zurückzahlen.

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Zuletzt überprüft: 20/11/2023
Seite weiterempfehlen